Anfrage: Haushaltsrücklagen

Ich frage die Staatsregierung:

Auf welche Höhe belaufen sich die Mittel in der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage zum 31.12.2018 und wie teilen sich die 3,6 Milliarden Euro, die im Doppelhaushalt 2019/2020 aus der Rücklage finanziert werden sollen, in liquide Mittel, Kreditermächtigungen aus nicht aufgenommenen Anschlussfinanzierungen oder sonstige Finanzierungsinstrumente (ggf. bitte die entsprechende Finanzierungsart angeben) auf (bitte in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen angeben)?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat:

Planmäßig beträgt der Stand der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage zum 31.12.2018 rund 5,8 Mrd. €. Das Ergebnis des Haushaltsvollzugs 2018 ist aufgrund der derzeit noch laufenden Jahresabschlussarbeiten nicht enthalten. Der endgültige Stand ist der voraussichtlich im Herbst übermittelten Haushaltsrechnung zu entnehmen.
Da weder die aufgeschobenen Anschlussfinanzierungen noch die liquiden Mittel einer Vermögensposition konkret zugeordnet sind, ist die erbetene Aufteilung von künftigen Rücklagenentnahmen nicht möglich.