Anfrage: Grundsteuer – Länderöffnungsklausel

Ich frage die Staatsregierung:

Inwiefern sind die von der Staatsregierung geforderten Konzepte Länderöffnungsklausel (auch in Anbetracht der Expert*innenanhörung im Bundesfinanzministerium am 10.05.2019) bzw. die Regionalisierung der Grundsteuer im Rahmen der Grundsteuerreform mit dem Urteil des BVerfG zur Grundsteuerreform vereinbar, wie bewertet die Staatsregierung die Forderung nach der Länderöffnungsklausel bzw. der Regionalisierung der Grundsteuer und wie schätzt die Staatsregierung die rechtzeitige Einigung auf eine Reform unter Berücksichtigung einer Länderöffnungsklausel bzw. einer Regionalisierung der Grundsteuer in der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist für die Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 ein?

Antwort des Staatsministeriums für Finanzen und für Heimat:

Die Staatsregierung setzt sich für eine umfassende Länderöffnung bei der Grundsteuer ein, die sowohl die Bemessungsgrundlage als auch den Steuertarif umfasst. Die Staatsregierung hält dies ebenso wie das für Verfassungsfragen federführende Bundesinnenministerium für verfassungskonform. Die Staatsregierung ist sich des vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen zeitlichen Rahmens bewusst und geht weiterhin davon aus, dass eine Lösung im konstruktiven Dialog mit dem Bundesfinanzministerium und den übrigen Ländern gefunden wird.