Schriftliche Anfrage: Bevölkerungsentwicklung in Oberfranken

Gemeinsam mit meiner Kollegin Ursula Sowa befragte ich am 03.04.2024 die Staatsregierung bezüglich der Bevölkerungsentwicklung in Oberfranken. Unsere Fragen wurden am 31.07.2024 von dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat im Einvernehmen mit allen Ressorts beantwortet:

Unsere Vorbemerkung:

Die Bevölkerungszahl Oberfrankens wird nach der aktuellen Vorausberechnung bis zum Jahr 2042 zwar nur leicht um etwa 21 000 Personen auf 1,05 Mio. Einwohner zurückgehen. Aber zwischen den verschiedenen Regionen, insbesondere zwischen den ländlichen Räumen in den grenznahen Landkreisen und den städtischen Gebieten, wird die Entwicklung weiter auseinanderdriften. Stärkere Bevölkerungsrückgänge werden insbesondere für Kronach, Hof, Lichtenfels, Kulmbach und Wunsiedel im Fichtelgebirge vorausberechnet. Der Landkreis Kronach wird mit 49,8 Jahren den höchsten Altersdurchschnitt in Oberfranken haben.
Dies resultiert nicht mehr nur aus den Folgen eines lang absehbaren demografischen Wandels, sondern deutet in zahlreichen Bereichen auf strukturelle Ungleichheiten sowohl in der Verteilungs- als auch der Chancengerechtigkeit hin.

Die Staatsregierung wird gefragt:

1.1 Was unternimmt die Staatsregierung, um gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land in Bayern herzustellen?

1.2 Was unternimmt die Staatsregierung für eine ausgewogene Bevölkerungsentwicklung in den einzelnen Regionen Bayerns?

Die Fragen 1.1 und 1.2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.
Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land ist oberstes Ziel der Staatsregierung mit Verfassungsrang (verankert in Art. 3 Abs. 2 Bayerische Verfassung) und findet als Prämisse bei sämtlichen Vorhaben und Maßnahmen der Staatsregierung Berücksichtigung. Die Maßnahmen zur langfristigen Stärkung ländlicher Regionen sowie zur Entlastung der Ballungszentren sind vielfältig und umfassen nahezu alle Lebensbereiche wie etwa Wohnen, Arbeit, Bildung sowie die Daseinsvorsorge.
Die Staatsregierung hat in den vergangenen Jahren intensive Anstrengungen unternommen, Abwanderung und den Folgen des demografischen Wandels entgegenzuwirken. Als besonders erfolgreich und wirkungsvoll können dabei die Maßnahmen der Heimatstrategie zur Stärkung der kommunalen Investitionen und der Infrastruktur, Behördenverlagerungen, die regionale Wirtschaftsförderung und die Förderoffensive Nordostbayern bezeichnet werden. Die Maßnahmen für gleichwertige Lebensverhältnisse umfassen allerdings viele weitere Maßnahmen, die jeweils nur beispielhaft und in Kurzform dargestellt werden können:

  • Mit der Heimatstrategie des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (StMFH) wurde 2014 ein wichtiger Grundstein für eine Entwicklung im Gleichgewicht zwischen Stadt und Land gelegt. Mit der Fortschreibung in 2021 zur „Offensive.Heimat.Bayern 2025“ wurde das bewährte Instrument aktiver Strukturpolitik weiterentwickelt und an aktuelle Herausforderungen angepasst. Die Strategie umfasst eine Vielzahl wegweisender strukturpolitischer Maßnahmen, die prosperierende Räume entlasten und strukturschwache Regionen nachhaltig stärken sollen. Dazu zählen u. a.:
    • Der kommunale Finanzausgleich als Garant für eine angemessene Finanzausstattung und Grundlage für eine lebendige und funktionierende Selbstverwaltung der Kommunen. In den letzten fünf Jahren (2019 bis 2023) gingen rund 4,9 Mrd. Euro an Finanzausgleichsleistungen nach Oberfranken. Die oberfränkischen Kommunen erhalten seit Jahren die höchsten Finanzausgleichsleistungen pro Einwohner. Bei einem Einwohneranteil von knapp 8 Prozent fließen 2024 beispielsweise über 11 Prozent der Schlüsselzuweisungen nach Oberfranken. Mit dem Finanzausgleichsänderungsgesetz 2024 wird zudem der Demografiezuschlag bei der Investitionspauschale für die von einem Bevölkerungsrückgang betroffenen Kommunen verbessert. Der Demografiezuschlag, der bisher ab einem voraussichtlichen Bevölkerungsrückgang in den nächsten zehn Jahren von mindestens 5 Prozent gewährt wurde, wird ab 2024 bereits ab einem erwarteten Bevölkerungsrückgang von 3 Prozent gewährt. Im Jahr 2024 erhalten so 125 oberfränkische Kommunen einen Demografiezuschlag. Dieser ist Voraussetzung für die Gewährung eines Fördersatzes von bis zu 90 Prozent bei kommunalen Hochbaumaßnahmen wie dem Bau von Schulen oder Kindertageseinrichtungen, sodass finanzschwache oberfränkische Kommunen auch hier spürbar profitieren können.
    • Behördenverlagerungen, durch die der Freistaat attraktive und sichere Arbeitsplätze sowie Ausbildungsmöglichkeiten im ländlichen Raum schafft. Insgesamt werden 80 Behörden bzw. staatliche Einrichtungen mit rund 5 200 Arbeitsplätzen sowie 1 330 Studienplätze verlagert. In den Regierungsbezirk Oberfranken werden Arbeitsplätze für 788 Beschäftigte und Studienplätze für 900 Studierende verlagert – mehr als ein Viertel des gesamten Verlagerungsvolumens. Insbesondere der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge profitiert mit vier Projekten und Arbeitsplätzen für 276 Beschäftigte von den Verlagerungsprojekten in Oberfranken. U. a. werden dort fast 200 krisensichere Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst durch die neue Justizvollzugsanstalt in Marktredwitz geschaffen.
    • Darüber hinaus leisten verschiedene Förderprogramme des StMFH, z. B. die Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum, einen wichtigen Beitrag zum Verfassungsziel „gleichwertige Lebensverhältnisse“.
  • Im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) kann der Freistaat für gewerbliche, regionalwirtschaftlich bedeutsame Vorhaben in den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen Zuwendungen gewähren. Grundlage hierfür sind die Bayerischen Regionalförderrichtlinien sowie der bundesrechtliche Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Leitgedanke der GRW ist es, die wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale von strukturschwachen Regionen und deren Fähigkeiten zur Bewältigung von Transformationsprozessen zu stärken und auf diesem Wege zu gleichwertigen Lebensverhältnissen beizutragen. Die Bayerischen Regionalförderrichtlinien wurden im letzten Jahr grundlegend überarbeitet und aktualisiert, um noch stärker auf die aktuellen Herausforderungen für die bayerische Wirtschaft einzugehen. Sie werden ab dem 01.07.2024 Geltung erlangen. Gefördert werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft, die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit stärken, Beschäftigung und Einkommen schaffen und sichern sowie Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen. Eine gezielte strukturelle Förderung soll zu einer beschleunigten wirtschaftlichen Entwicklung insbesondere in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH), ländlichen Räumen (jeweils nach Maßgabe des Landesentwicklungsprogramms in der jeweils geltenden Fassung) und Gebieten mit besonderen Arbeitsmarktproblemen führen. In den vergangenen fünf Jahren wurden im Regierungsbezirk Oberfranken insgesamt mehr als 770 Förderungen mit einem Zuwendungsvolumen von knapp 240 Mio. Euro ausgereicht, die zu mehr als 5 000 neu geschaffenen
    Arbeitsplätzen und der Sicherung von rund 30 000 Arbeitsplätzen geführt haben.
  • Im Landesentwicklungsprogramm ist das Gleichwertigkeitsprinzip als oberstes Leitziel verankert und wird insbesondere untermauert durch ein Zentrale-Orte-System für flächendeckende Versorgung der Bevölkerung im ganzen Land, etliche Festlegungen zum ländlichen Raum sowie „Vorrangprinzip“ zum Abbau struktureller Defizite in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf.
  • Die Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement des StMWi unterstützt regionale Initiativen bei der Umsetzung innovativer Projekte in den Zukunftsthemen der Landesentwicklung: demografischer Wandel, Wettbewerbsfähigkeit, Siedlungsentwicklung, regionale Identität und Klimawandel als Beitrag zur nachhaltigen Regionalentwicklung vor Ort.
  • Im Bereich der EU-Strukturförderung mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung wird der RmbH aus der Landesentwicklung für eine räumliche Schwerpunktsetzung genutzt: 60 Prozent der Programmmittel werden dort eingesetzt. Bei der Fördergebietsabgrenzung im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) konnte die Staatsregierung für den Zeitraum 2022 bis 2027 in harten Bund-Länder-Verhandlungen zudem erreichen, dass die Grenzlandkreise Oberfrankens und der nördlichen Oberpfalz ganz oder teilweise als C-Fördergebiet mit deutlich erhöhten Fördersätzen in der Unternehmensförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgewiesen werden konnten.
  • Bayerns Kommunen müssen sich heute vielfältigen Herausforderungen – demografische Veränderungen, knappe finanzielle Ressourcen, technologische Entwicklungen sowie gestiegene Erwartungen der Bürgerschaft und der Unternehmen an die Art und Qualität kommunaler Leistungen – stellen. Gemeinsam und in guter Nachbarschaft lassen sich zahlreiche kommunale Aufgaben besser und effektiver erledigen. Der Freistaat Bayern unterstützt daher die enge Zusammenarbeit von Kommunen in besonderer Weise durch die Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit.
    Ziel ist, die Effizienz und Effektivität des öffentlichen Handelns zu steigern und gleichzeitig ein hohes Versorgungsniveau in den Regionen zu gewährleisten. Durch interkommunale Zusammenarbeit entstehen finanzielle und personelle Spielräume, die anderweitig genutzt werden können. Die Eigenständigkeit und Identität der einzelnen Gemeinden bleiben dabei gewahrt. Kommunen, die dem RmbH angehören, erhalten hierbei durch das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) eine erhöhte Förderung von bis zu 90.000 Euro (ansonsten bis zu 50.000 Euro).
  • Auch im Rahmen der Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens unterstützt die Staatsregierung strukturschwache Räume in besonderer Weise: Nach Nr. 6.2 Sätze 5 mit 7 der Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien – FwZR) gelten bei der Feuerwehrförderung für Kommunen, die dem RmbH nach dem LEP angehören, besondere Festbeträge, die rund 5 Prozent höher sind als die Basisfestbeträge, mit denen nicht zum RmbH gehörende Gemeinden gefördert werden können.
  • Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) unterstützt mit den Angeboten der Verwaltung für Ländliche Entwicklung und von LEADER die Landkreise, Kommunen und Bürger in ganz Bayern bei der zukunftsgerechten Gestaltung ihrer Heimat. In einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) schließen sich Gemeinden freiwillig zusammen, um ihre Region als Lebens-, Wirtschafts- und Sozialraum nachhaltig und zukunftsfähig zu entwickeln. Aufgaben wie Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Digitalisierung, Stärkung der regionalen Wirtschaftskreisläufe und viele andere lassen sich gemeinsam effizienter und zielgerichteter bewältigen. Die ILE bietet den Gemeinden neue Chancen und Gestaltungsräume, ihre Potenziale zu erkennen, Kompetenzen zu bündeln und somit die Region insgesamt zu stärken. In der Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung werden die Standortqualität und die Lebensverhältnisse in den Gemeinden und Dörfern verbessert und dadurch die ländlichen Räume insgesamt gestärkt. Dabei wird auf die Aktivierung der Eigenkräfte und die Stärkung der vorhandenen Potenziale geachtet. Das bürgerschaftliche Engagement, das Vereins- und Gemeindeleben, der soziale Zusammenhalt sowie die Dorfkultur sind wesentliche Triebkräfte für eine eigenständige Entwicklung und werden mit der Förderung von Kleinprojekten aus dem Regionalbudget gezielt unterstützt.
  • Einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse leistet die Erschließung des gesamten Staatsgebietes mit guten Mobilitätsangeboten. Dazu zählt u. a. ein attraktives Angebot im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV): Während in den Ballungsräumen ein Angebot im regulären Taktverkehr die Regel ist, bieten im ländlichen Raum bedarfsorientierte On-Demand-Angebote wie Anrufsammeltaxis oder Rufbussysteme ökonomische und ökologische Vorteile. Dabei unterstützt der Freistaat durch spezielle Förderprogramme. Daneben investiert die Staatsregierung in ein gutes Straßennetz gerade auf dem Land: Beispielhaft ist die Stärkung der Verkehrsachse Lichtenfels (A 73) – Kronach mittels eines abschnittweise vierstreifigen Ausbaus der B 173 zwischen Lichtenfels und Kronach zu nennen und die damit verbesserte Anbindung des Landkreises an das Bundesautobahnnetz. Weitere Impulse für gleichwertige Lebensverhältnisse setzt die Staatsregierung mit dem Modellprojekt LANDSTADT BAYERN: Digitalisierung, mobile Arbeitsmodelle und ein verändertes Mobilitätsverhalten der Bevölkerung steigern die Attraktivität des ländlichen Raums als Wohn- und Arbeitsort gegenüber den Ballungsräumen. Im Rahmen des Projekts hat das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) zehn kleine bis mittelgroße Städte und Gemeinden im ländlichen Raum dabei unterstützt, innovative Konzepte und Visionen für neue Quartiere auf innerörtlichen Brach- und Konversionsflächen auf den Weg zu bringen. Die Ergebnisse zeigen, dass durch gute städtebauliche Planung gleichwertige Lebensverhältnisse auch in strukturschwächeren Gebieten verwirklicht werden können.
  • Mit dem vom Staatsministerium für Digitales (StMD) koordinierten „Pakt Digitale Infrastruktur“ schafft die Staatsregierung gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Netzbetreibern die Voraussetzungen für eine gelingende digitale Transformation. Bis 2025 sollen in ganz Bayern gigabitfähige Infrastrukturen (hochleistungsfähige Fest- und Mobilfunknetze) zur Verfügung stehen. Der Pakt richtet sich an alle bayerischen Bürger – in Stadt und Land –, um sie mit einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur zu versorgen. Bis Ende 2023 konnten bereits erste Ergebnisse erzielt werden:
    • Mit dem Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung können Mobilfunkmasten häufig verfahrensfrei und damit schneller errichtet werden.
    • Mehr als 7 000 Masten wurden technologisch aufgerüstet; 73 Prozent der geplanten 2 000 neuen Mobilfunkstandorte wurden aufgebaut.
    • 130 weiße Flecken wurden geschlossen.
    • Rund 770 000 Haushalte erhielten über den eigenwirtschaftlichen Ausbau die Möglichkeit einer Glasfaserversorgung.
  • Wo ein eigenwirtschaftlicher Ausbau aufgrund ungünstiger Siedlungsstruktur für die Netzbetreiber unattraktiv ist, unterstützt der Freistaat mit Fördermitteln. Über 1 430 Kommunen nutzen die Bayerische Gigabitrichtlinie. Mehr als 500 Gemeinden wurden über 700 Mio. Euro Fördermittel zur Glasfasererschließung von 196 000 bislang schlecht versorgten Adressen zugesagt. Mit weiteren 460 Mio. Euro kofinanziert der Freistaat den Ausbau über die Breitband-Förderprogramme des Bundes und hebt dabei die niedrigen Fördersätze des Bundes auf bayerisches Niveau. Auch die optimale Versorgung der öffentlichen Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser – gerade im ländlichen Raum – ist ein wichtiges Anliegen; über 3 840 Einrichtungen wurden mit über 106 Mio. Euro gefördert. 95 Prozent der öffentlichen Schulen sind heute bereits gigabitfähig versorgt, 90 Prozent sogar mit Glasfaser; bei weiteren 7 Prozent ist der Glasfaseranschluss aktuell im Bau.
    Über alle Programme hinweg hat der Freistaat seit 2014 über 2,4 Mrd. Euro in die Verbesserung der digitalen Infrastruktur investiert. Aktuell sind bereits 69 Prozent der bayerischen Haushalte gigabitfähig versorgt, weitere 10 Prozent sind im Bau. Gigabitfähige Infrastrukturen in ganz Bayern sind Grundvoraussetzung dafür, dass gerade ländliche Gegenden für junge Familien attraktiv sind.
  • Mit dem Programm KI-Transfer Plus des StMD werden bayernweit – auch und gerade im ländlichen Raum – Unternehmen fit für das KI-Zeitalter gemacht. Dafür wurden bereits über 9 Mio. Euro investiert.
  • Durch das Programm „Hightech Transfer Bayern“ des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) setzt sich die Staatsregierung zudem für einen verstärkten Wissens- und Technologietransfer aus der Wissenschaft in Wirtschaft und Gesellschaft ein.
  • Auch die Gestaltung im Einklang mit der Natur spielt eine entscheidende Rolle, um Bayern zukunftsfest weiterzuentwickeln. Die Staatsregierung steht den Akteuren vor Ort dabei aktiv zur Seite und leistet zielgerichtet Unterstützung, u. a.
    • fördert das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) im Rahmen der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben und Vorläuferprogrammen bereits seit Jahrzehnten die Kommunen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft (Abwasseranlagen und Wasserversorgungsanlagen) und der kleinen Gewässer in kommunaler Zuständigkeit, sogenannten Gewässer dritter Ordnung. Nach Oberfranken sind von 2014 bis 2023 insgesamt 191 Mio. Euro geflossen;
    • mit den Landesgartenschauen, welche die Möglichkeiten für eine nachhaltige Stadtentwicklung bieten. Sie sind der Motor für eine nachhaltige Gestaltung der Kommunen, ermöglichen grüne Oasen, fördern Naherholung und Naturerlebnisse vor Ort. Seit 1980 fanden sechs Gartenschauen in Oberfranken statt, die durch den Freistaat mit insgesamt 18 Mio. Euro gefördert wurden;
    • im Rahmen des Förderschwerpunkts „Klimaschutz in Kommunen“: Der Freistaat unterstützt die Kommunen bei der Durchführung von Vorhaben zum Klimaschutz. Maßnahmen in Oberfranken wurden im Jahr 1998 bis 31.03.2024 mit insgesamt 3,6 Mio. Euro gefördert.
  • Es ist wesentliche Aufgabe der Schulverwaltung, für eine gleichmäßige und gerechte Verteilung der Lehrkräfte zu sorgen und in ganz Bayern ein möglichst gleiches Bildungsangebot bereitzustellen. Aus diesem Grund werden im Rahmen des
    Einstellungs- und Versetzungsverfahrens an allen Schularten zunächst objektive Größen (z. B. Schülerzahlen) herangezogen, um für eine bedarfsgerechte und flächendeckend gleichmäßige Unterrichtsversorgung zu sorgen. Um kleine Schulstandorte (insbesondere im Bereich der Grund- und Mittelschulen) zu erhalten, setzt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) verschiedene Instrumente ein, um die Unterrichtsversorgung auch insbesondere im ländlichen Raum langfristig sicherzustellen. Diesbezüglich wird auf die Antwort des StMUK auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim Pargent (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 08.10.2021 betreffend „Unterrichtsversorgung in Oberfranken“ (Drs. 18/19369, Frage 8.2) verwiesen.
  • Auch im Bereich Kindertagesbetreuung werden die Kommunen unterstützt: Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gewährt der Freistaat Zuweisungen zu Baumaßnahmen an Kindertageseinrichtungen, damit diese in ganz Bayern im notwendigen Umfang bereitgestellt werden können. Auch durch die gesetzliche Betriebskostenförderung greift die Staatsregierung den Kommunen bei der Erfüllung dieser kommunalen Pflichtaufgabe unter die Arme.
  • Eine gute, wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante vertragsärztliche Versorgung in allen Teilen Bayerns ist der Staatsregierung ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen. Kraft bundesgesetzlicher Regelung ist die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zwar grundsätzlich der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) in alleiniger Zuständigkeit und Verantwortung auferlegt, das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) ergreift jedoch – in Ergänzung zu den Angeboten der KVB – selbst zahlreiche Maßnahmen u. a.:
    • Landarztprämie/-quote; Stipendienprogramm für Medizinstudierende,
    • Programm „Beste Landpartie Allgemeinmedizin“,
    • Förderprogramm zur Unterstützung des kommunalen Engagements für eine wohnortnahe vertragsärztliche Versorgung,
    • Staatsregierung, Pflegekassen und Kommunen bündeln ihre Bestrebungen zur Schaffung einer zukunftsfähigen und bedarfsgerechten pflegerischen Versorgungsstruktur in Bayern. Mit dem Förderprogramm „Gute Pflege in Bayern“ werden beispielsweise kommunale Strukturen zur Stärkung der häuslichen Pflege auf- und ausgebaut, mit einem besonderen Fokus auf finanzschwache oder besonders vom demografischen Wandel betroffene Kommunen. In der Umsetzung erhalten Kommunen maximale Flexibilität, um vor Ort bedarfsgerechte und passgenaue Angebote zu ermöglichen.
    • Darüber hinaus unterstützt das StMGP in Oberfranken das Modellprojekt „Hausarzt-zentriertes Adipositas-Präventionsprogramm: Exercise & Nutrition (HAPpEN)“ mit insgesamt ca. 465.000 Euro. „HAPpEN“ zielt auf die Entwicklung eines ganzheitlichen, wissenschaftsbasierten Programms in Zusammenarbeit mit verschiedensten Disziplinen in ländlichen Regionen (u. a. Allgemeinmedizin, Ernährungswissenschaften, Sportmedizin, Gesundheitswissenschaften) ab, um Betroffene im Zusammenspiel mit einer begleitenden App bei der Adipositasprävention und -therapie zu unterstützen.

Generell ist die Bevölkerungsentwicklung das Ergebnis der Geburten- und Sterberate sowie der Wanderungsbewegungen. Die Staatsregierung kann hier nur durch die Schaffung möglichst guter Rahmenbedingungen – in Form gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen – tätig werden, jedoch keinen direkten Einfluss
auf höchst individuelle Entscheidungen in der Familienplanung oder die Wahl des Lebensmittelpunkts nehmen.

2.1 Wie will die Staatsregierung dem Bevölkerungsrückgang insbesondere in den grenznahen Landkreisen in Oberfranken (Kronach, Hof, Lichtenfels, Kulmbach und Wunsiedel i. Fichtelgebirge) entgegenwirken?

Gerade der bayerisch-tschechische Grenzraum erfährt seit Langem besondere Unterstützung vonseiten der Staatsregierung, u. a. durch Investitionen und Förderungen mit hohen Fördersätzen.
So haben sich die Bevölkerungszahlen – entgegen langjähriger Prognosen – gerade in Oberfranken deutlich günstiger entwickelt. Die Bevölkerung wächst heute in allen Regierungsbezirken durch Wanderungsgewinne. Die regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung des Landesamtes für Statistik für Bayern bis 2042 prognostiziert für einige Landkreise insbesondere in Oberfranken einen Bevölkerungsrückgang. Dieser ist u. a. mit der allgemeinen demografischen Entwicklung einer älter werdenden Bevölkerung bei zugleich niedrigen Geburtenzahlen zu begründen – ein Phänomen, das weltweit mit Ausnahme einiger afrikanischer Staaten zu beobachten ist.
Die grenznahen Landkreise werden auch weiterhin in besonderer Weise durch die Staatsregierung unterstützt, u. a. mit

  • der Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer Grenzraum ausschließlich für den ländlichen Raum: Um die bayerisch-tschechische Grenzregion weiter zu entwickeln und neue Impulse für die Zusammenarbeit zu setzen, fördert das StMFH
    zukunftsweisende fachübergreifende Projekte örtlicher Akteure mit grenzüberschreitendem Charakter in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken;
  • der Förderung des Demografie-Kompetenzzentrums Oberfranken durch das StMFH: Das Kompetenzzentrum unterstützt oberfränkische Kommunen bei der Findung und Umsetzung demografischer Projekte und schafft mit eigenen Projekten demografiefeste Strukturen in ganz Oberfranken;
  • dem Pilotprogramm „Demografiefeste Kommune“ des StMFH werden ausgewählte Kommunen bei der Erarbeitung einer passgenauen Heimat- und Demografiestrategie – gemeinsam mit Bürgern sowie Beteiligten vor Ort – unterstützt und so Modelllösungen für Kommunen mit ähnlichen Herausforderungen entwickelt;
  • der Förderrichtlinie Landesentwicklung des StMWi: In Oberfranken werden im Moment neun regionale Initiativen mit einem Gesamtfördervolumen von derzeit im Durchschnitt rund 1,5 Mio. Euro pro Jahr unterstützt. In den grenznahen Landkreisen in Oberfranken werden die folgenden regionalen Initiativen vom StMWi gefördert: Regionalmanagement Kronach, Regionalmarketing Kronach, Regionalmanagement Wunsiedel, Regionalmanagement Hof sowie Regionalmanagement Wirtschaftsregion Hochfranken (Stadt Hof, Landkreis Hof, Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge). Gerade diese regionalen Initiativen in den grenznahen Landkreisen erhalten dabei hohe Fördersätze zwischen 80 und 90 Prozent, sodass jeweils nur geringe Eigenbeteiligungen (zwischen 10 und 20 Prozent der Gesamtkosten) übernommen werden müssen;
  • dem Modellprojekt LANDSTADT BAYERN: Der Markt Mainleus (Landkreis Kulmbach) wird dabei unterstützt, aus einer jahrelang leer stehenden Industriebrache einen Ort zum Wohnen, Arbeiten sowie für Gemeinschaft und Kultur zu machen;
  • dem Ausbau von Bundes- und Staatstraßen nach Vorgaben des Bedarfsplans für die Bundesstraßen und des Ausbauplans für die Staatsstraßen (St; z. B. St 2205 Verlegung nördlich Coburg oder St 2177 Ortsumgehung Fattigau- Oberkotzau).
  • Das Landesamt für Umwelt unterhält drei Dienststellen in Oberfranken: in Hof, in Kulmbach und in Marktredwitz. Die Dienststelle in Kulmbach wird derzeit im Rahmen der 1. Stufe von Behördenverlagerungen der Heimatstrategie über eine Große Baumaßnahme zum Kompetenzzentrum Strahlenschutz ausgebaut und erhält in diesem Zusammenhang weitere 15 Arbeitsplätze.
  • Im Rahmen der 2. Stufe von Behördenverlagerungen der Heimatstrategie erfolgt ein Aufbau eines Sicherheitsschwerpunkts mit Neugründung eines Logistikzentrums der Bayerischen Polizei im Raum Hof (Dienststellengründung März 2023, sukzessiver Aufbau etwa bis zum Jahr 2030) mit Arbeitsplätzen für rund 200 Beschäftigte.
  • In der Förderoffensive Nordostbayern wurden von 2017 bis 2020 gezielt Gemeinden in den Landkreisen Hof, Kronach, Kulmbach und Wunsiedel i. Fichtelgebirge und die Stadt Hof bei der Aufwertung der Ortskerne mit einer erhöhten Förderung von 90 Prozent unterstützt. Auch weiterhin erhalten besonders finanzschwache und von der demografischen Entwicklung besonders negativ belastete Kommunen erhöhte Fördersätze von bis zu 90 Prozent im Rahmen der Dorferneuerung für gemeinschaftliche und öffentliche Maßnahmen. Dies kommt insbesondere den Gemeinden in grenznahen Landkreisen zugute.

2.2 Welche attraktiven Rahmenbedingungen braucht es aus Sicht der Staatsregierung, um Abwanderung zu vermindern?

Generell sind attraktive Rahmenbedingungen aus Sicht der Staatsregierung wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und ökologischer Natur. Mit dem Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen wird eine hohe Lebensqualität und wirtschaftliche Stärke in ganz Bayern angestrebt.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 und 1.2 sowie den jährlich erscheinenden Heimatbericht des StMFH (aktuell „Heimatbericht 2022“) verwiesen.

2.3 Wie will die Staatsregierung Abwanderung von vor allem jungen Bevölkerungsgruppen insbesondere in denjenigen Teilräumen Oberfrankens vermindern, die besonders vom demografischen Wandel betroffen sind?

Im Rahmen der Förderrichtlinie Landesentwicklung des StMWi werden in Oberfranken Projekte gefördert, die der Abwanderung von jungen Bevölkerungsgruppen entgegenwirken sollen, wie z. B. die „Imagekampagne #freiraumfürmacher 2.0“ des Regionalmanagements Wunsiedel, die u. a. das Ziel verfolgt, junge qualifizierte Fachkräfte in der Region zu halten und die regionale Identität zu stärken. Ein weiteres Beispiel ist das Projekt „Kommunalentwicklung“ des vom StMWi geförderten Regionalmarketings Kronach Creativ e. V., im Rahmen dessen sechs Modellkommunen im Landkreis Kronach zu auch für die junge Bevölkerung attraktiven und wieder wachsenden Gemeinden weiterentwickelt werden sollen.
Darüber hinaus schaffen die Angebote der Ländlichen Entwicklung Voraussetzungen für ein attraktives Lebens- und Arbeitsumfeld im ländlichen Raum. Insbesondere die ILE ermöglicht die gemeindeübergreifende, die Region betrachtende Analyse der Stärken und Schwächen. Beispielhaft ist hier die ILE Bayerisches Vogtland zu nennen, die im aktuellen Entwicklungskonzept die prioritären Handlungsfelder Digitalisierung, Alltagsversorgung, Mobilität und Energie aufführt. Zur Umsetzung des Entwicklungskonzepts werden für die Handlungsfelder zielgerichtete Projekte definiert und mithilfe der Umsetzungsbegleitung, mit dem Amt für Ländliche Entwicklung und mit weiteren Partnern realisiert. Zudem unterstützt die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in der Initiative „HeimatUnternehmen“ gezielt unternehmerische Menschen im ländlichen Raum, die ihr Vorhaben voranbringen und damit gleichzeitig und gemeinsam mit anderen ihre Region mitgestalten und entwickeln wollen. So werden Bleibeperspektiven für junge Menschen auf dem Land geschaffen.
Das StMUK setzt sich für eine heimatnahe Ortszuweisung von Lehrkräften sowohl während der Ausbildungszeit, im Vorbereitungsdienst als auch nach einer Festanstellung ein. Für den Einstellungstermin September 2024 wurden zudem erneut Regionen mit hohem Lehrkräftebedarf ausgewiesen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erhalten Lehrkräfte, die sich für einen Einsatz in dieser Region bewerben bzw. dort eingestellt werden, eine Regionalprämie in Höhe von 3.000 Euro (brutto). Unter den Prämienregionen für das Schuljahr 2024/2025 befinden sich u. a. auch Stadt und Landkreis Coburg, Stadt und Landkreis Hof sowie die Landkreise Kronach, Bayreuth und Wunsiedel i. Fichtelgebirge. Nähere Informationen zur Regionalprämie sind unter www.lehrer-werden.bayern (www.lehrer-werden.bayern/bewerbung-und-einstellung/regionalpraemie) nachzulesen.

3.1 Wie will die Staatsregierung dem Fachkräftemangel in Oberfranken entgegenwirken?

Die nachhaltige Deckung der Fachkräftebedarfe der Wirtschaft ist eine Gemeinschaftsaufgabe und eine der vordringlichsten Herausforderungen am Arbeitsmarkt, derer sich alle Arbeitsmarktakteure annehmen müssen. Die Staatsregierung, insbesondere auch das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS), engagiert sich mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen für optimale Rahmenbedingungen, die es den Unternehmen ermöglichen, den erhöhten Fachkräftebedarfen zu begegnen.
Das StMAS verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz. Ziel sind insbesondere die Hebung aller inländischen Arbeitskräftepotenziale und die optimale Nutzung sämtlicher ausländischer Potenziale aus der EU sowie aus Drittstaaten. Alle nachfolgend genannten Maßnahmen haben einen bayernweiten Bezug und entfalten ihre Wirkung damit auch in Oberfranken.

Stärkung der beruflichen Ausbildung

  • Unter dem Dach der „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“ setzt sich die Staatsregierung gemeinsam mit dem Bayerischen Handwerkstag (BHT), dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK), vbw – Vereinigung der
    Bayerischen Wirtschaft e. V. und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit für die Stärkung der beruflichen Bildung ein.
  • Die Internetplattform BOBY.bayern.de bietet Schülern, aber auch Eltern, Lehrkräften und Unternehmen einen flächendeckenden und aktuellen Überblick über Aktivitäten zur Berufsorientierung.
  • Die vom StMAS geförderten Ausbildungsakquisiteure ermöglichen die zielgerichtete Unterstützung der Ausbildungsplatzsuchenden am Übergang Schule/Ausbildung. Sie werben bei potenziellen Azubis für die duale Berufsausbildung und bauen bei Betrieben Vorurteile gegenüber jungen Menschen mit Unterstützungsbedarf oder Migrationshintergrund ab. In Oberfranken sind derzeit drei Ausbildungsakquisiteure tätig.
  • Die Ausbildungsinitiative „Fit for Work – Chance Ausbildung“ (finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds – ESF) verbessert gezielt Ausbildungschancen von jungen Menschen, die einem besonderen Wettbewerb unterliegen (gefördert werden Kosten der vom Betrieb geschuldeten Ausbildungsvergütung mit Zuschuss von monatlich 260 Euro, maximal 22 Monate; insgesamt 5.720 Euro).
    In der vergangenen ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 wurden in Oberfranken 348 Ausbildungsverhältnisse gefördert. Dafür wurden Fördermittel i. H. v. fast 1,6 Mio. Euro bewilligt. Die Förderung aus der vergangenen Förderperiode endete am 31.12.2022. Seit August 2022, dem Startzeitpunkt von „Fit for Work“ in der aktuellen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 2021 bis 2027, wurden bisher 64 Ausbildungsverhältnisse in Oberfranken mit einer Fördersumme i. H. v. etwa 342.000 Euro bewilligt.
  • Auch die Teilzeitberufsausbildung trägt zur Fachkräftesicherung bei. Das StMAS fördert seit Dezember 2022 drei Beratungsstellen in Bayern (München, Nürnberg, Augsburg), um die Bekanntheit der Teilzeitausbildung zu erhöhen.
  • Die BERUFSBILDUNG ist eine einzigartige Berufsorientierungsmesse im deutschsprachigen Raum mit großem Rahmenprogramm. Sie soll Berufsorientierung zum Mitmachen und Anfassen sein. Die nächste BERUFSBILDUNG findet im Dezember 2025 statt.

Die Regionalmanagementförderung des StMWi (Förderrichtlinie Landesentwicklung) umfasst Projekte, die dem Fachkräftemangel in Oberfranken entgegenwirken, wie z. B. das Projekt „Neue digitale und analoge Kommunikationsstrategien zur Gewinnung und Sicherung von Nachwuchsfachkräften“ des Regionalmanagements der Stadt und des Landkreises Bayreuth oder das Projekt „Arbeitsmarkt 4.0 braucht Fachkräfte 4.0“ des Regionalmanagements Kronach.

Förderung der beruflichen Weiterbildung

  • Mit dem von der Staatsregierung mit allen wichtigen Arbeitsmarktakteuren (BHT, BIHK, vbw, DGB Bayern, RD Bayern) geschlossenen Pakt für berufliche Weiterbildung wird ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung in Bayern geleistet.
    Er setzt Anreize, um berufliche Weiterbildung auf breiter Front zu fördern und der 3D-Transformation der Arbeitswelt (Dekarbonisierung, Digitalisierung und Demografie) durch die nachhaltige Steigerung der Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten und Unternehmen in Bayern zu begegnen.
  • Hierfür setzt das StMAS bayernweit regionale Weiterbildungsinitiatoren ein, die kostenfrei und trägerneutral rund um das Thema beraten und sensibilisieren. In Oberfranken gibt es derzeit fünf Weiterbildungsinitiatoren (www.kommweiter.bayern.de: www.kommweiter.bayern.de/lotse/weiterbildungsinitiatoren_oberfranken.php).
  • Auf dem zentralen Weiterbildungsportal www.kommweiter.bayern.de werden wesentliche Angebote (Weiterbildung, Beratung, Förderung) gebündelt. Über den Weiterbildungs-Lotsen kann hier gezielt nach möglichen Beratungsangeboten, Förderungen und Weiterbildungsmöglichkeiten in Oberfranken gesucht werden.
  • Zudem wird die Vernetzung von Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeitnehmerschaft durch die Themenplattform Arbeitswelt 4.0 gefördert.
  • In den Jahren 2021 bis 2027 fördert das StMAS mit insgesamt 18 Mio. Euro aus dem ESF+ Fortbildungsmaßnahmen, um Fachkräfte und Unternehmen in der 3D-Transformation der Arbeitswelt zu unterstützen. In der Förderperiode 2014 bis 2020 (Förderung jedoch bis Ende 2023) sind knapp 1 Mio. Euro für 31 Projekte nach Oberfranken geflossen. In der neuen Förderperiode wurde aus Oberfranken noch kein Antrag gestellt.

Ausschöpfung der inländischen Arbeitskraftpotenziale

  • Mit dem Arbeitsmarktfonds (AMF) fördert das StMAS Projekte, die die Arbeitsmarktintegration marktbenachteiligter Personen zum Ziel haben. Derzeit werden drei AMF-Projekte in Oberfranken unterstützt:
    • „Neue Horizonte – Berufliche Perspektiven für Frauen“, bfz gGmbH, Projektlaufzeit: 06.09.2021 bis 05.09.2024 (Bamberg)
    • „NetzWerk – für internationale Auszubildende in der Pflege“, Arche Teach and Work International gGmbH, Projektlaufzeit: 01.09.2023 bis 31.08.2025 (Bamberg)
    • „A+Zubi“, Ausbildung abschließen, Zukunft bieten, VHS Coburg, Projektlaufzeit 01.10.2023 bis 30.09.2024 (Coburg)
  • In den Jahren 2021 bis 2027 fördert das StMAS mit 40 Mio. Euro aus Mitteln des ESF+ Qualifizierungsprojekte für Langzeitarbeitslose, um diese bestmöglich auf einen (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Außerdem wird für Langzeitarbeitslose mit komplexen Problemlagen in der Familie Coaching angeboten, um einen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. In der Förderperiode 2014 bis 2020 (Förderung jedoch bis Ende 2023) sind 4,3 Mio. Euro für 69 Projekte nach Oberfranken geflossen. In der neuen Förderperiode wurde ein Projekt beantragt, die bewilligten Mittel belaufen sich auf knapp 80.000 Euro.
  • Mit der vom StMAS gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, BIHK, vbw, DGB Bayern und RD Bayern 2011 ins Leben gerufenen Initiative „Ältere und Arbeitswelt“ sollen Erwerbstätigkeit und Arbeitsbedingungen noch stärker in Einklang mit Bedürfnissen einer älter werdenden Gesellschaft gebracht werden, um Potenziale von älteren Arbeitnehmern durch möglichst lange Erwerbstätigkeit bei guter Gesundheit und Motivation optimal zu nutzen.

Potenziale aus dem Ausland nutzen

  • Eine effiziente Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist zur wirksamen Erschließung ausländischer Arbeitskräftepotenziale unverzichtbar. Dies gilt auch für Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind. In Bayern gibt es hervorragende Beratungsstrukturen, um in Anerkennungsverfahren die optimale Unterstützung bieten zu können:
    • Fünf Beratungsstellen der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) in Landshut, Ingolstadt, Regensburg, Bamberg und Würzburg (seit 2016 durch das StMAS gefördert).
    • Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) bei einer Außenstelle der Regierung von Mittelfranken in Nürnberg (fachliche Zuständigkeit des StMAS).
    • Beratungsstellen des Netzwerks Integration durch Qualifizierung (IQ) in München, Nürnberg und Augsburg (gefördert durch ESF-Bund).
  • Zur Beschleunigung der Verfahren bei der Einwanderung ausländischer Pflegefachkräfte hat das StMGP im Jahr 2023 eine „Fast Lane“ als Pilotprojekt ins Leben gerufen (ggf. Ausweitung auf andere Berufsbereiche, sofern sich das Verfahren bewährt). Zentrale Maßnahmen waren die Zentralisierung von beschleunigten Fachkräfteverfahren für Pflegefachkräfte bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF), die Zentralisierung des Anerkennungsverfahrens beim Landesamt für Pflege (LfP) sowie Maßnahmen zur besseren Verzahnung der beiden Bereiche (u. a. Digitalisierung der gesamten Antragsstrecke sowie Herabsetzung der Anforderungen an die vorzulegenden Unterlagen). Der Zuzug von Pflegekräften aus dem Ausland hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen und trägt bereits jetzt signifikant zur Deckung des stetig steigenden Personalbedarfs bei. Die „Fast Lane“ für Pflegefachkräfte ist damit ein voller Erfolg.
  • Der Anteil von Ausländern an allen Beschäftigten in Bayern steigt seit Jahren an und beträgt mittlerweile ca. 18 Prozent (rund 1,2 Mio. ausländische Beschäftigte von rund 6,7 Mio. Beschäftigten in der Gesamtbevölkerung; Stand 09/2023). Seit 2023 wird der Beschäftigungsaufbau in Bayern rein von ausländischen Staatsangehörigen getragen. Die Integration in den Arbeitsmarkt – Beratung, Vermittlung und Auswahl der passenden Unterstützungsleistungen – ist in erster Linie Aufgabe der Jobcenter und Agenturen für Arbeit vor Ort. Das StMI fördert ergänzend bayernweit 92 Vollzeitstellen für Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge (zwei Vollzeitstellen in Oberfranken) und Jobbegleiter (acht Vollzeitstellen in Oberfranken), die die Integration von bleibeberechtigten Menschen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund in Ausbildung und Arbeit unterstützen. Auch Arbeitgeber können sich an die Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge und Jobbegleiter wenden.

Gewinnung von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen
Die Gewinnung von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen ist grundsätzlich Aufgabe der Kommunen und Träger, die hier als Arbeitgeber fungieren. Die Staatsregierung leistet dabei aber zielgerichtet Unterstützung. In ressortübergreifender Zusammenarbeit wurde bereits eine Vielzahl an Maßnahmen in den Bereichen der Aus-, Fort- und Weiterbildung umgesetzt, u. a. hat das StMAS 2019 mit dem „Fünf-Punkte-Plan“ eine eigene Fachkräfteoffensive gestartet. Herzstück ist das „Bündnis für frühkindliche Bildung in Bayern“, in dem die Kommunalen Spitzenverbände, die Trägerverbände und die Tarifparteien weitere Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und zur Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen in den Kitas diskutieren. Ein konkreter Umsetzungsschritt ist das Gesamtkonzept für die berufliche Weiterbildung für die Kindertagesbetreuung. Dieses bietet ergänzend zu den vielfältigen Angeboten im Bereich der Ausbildung (Erzieher-, Kinderpflegeausbildung) Weiterbildungsmöglichkeiten vor allem für Quereinsteigende zur Assistenzkraft, Ergänzungskraft oder pädagogischen Fachkraft in Kindertageseinrichtungen. Alle Informationen sind unter www.kita-fachkraefte.bayern abrufbar. In allen Regierungsbezirken werden Module angeboten.
Das Kursangebot ist auf der o. g. Homepage eingestellt.

3.2 Welche Anreize will sie schaffen, um vermehrt Fachkräfte für Oberfranken zu gewinnen?
3.3 Wie will die Staatsregierung Zugewanderte insbesondere in den ländlichen Räumen in Oberfranken halten?

Die Fragen 3.2 und 3.3 werden aufgrund der thematischen Nähe zusammen beantwortet.
Die Bewältigung des Fachkräftemangels ist eine der größten Herausforderungen für den gesamten Wirtschaftsstandort Bayern. Die Zuwanderung von Fachkräften nicht nur aus EU-Mitglied-, sondern besonders auch aus Drittstaaten ist hierbei – neben der Nutzung inländischer Potenziale – zur Deckung des Fachkräftebedarfs unverzichtbar und leistet einen wesentlichen Beitrag zum Wachstum und Wohlstand in Bayern.
Der Bereich der Fachkräfteeinwanderung wurde mit der Schaffung und Fortschreibung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in den letzten Jahren signifikant weiterentwickelt. Verfahrensrechtliches Herzstück des in 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes war das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren. Bayern hat zügig und umfassend die nötigen Maßnahmen für eine schnelle, effektive Umsetzung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens ergriffen und hierfür bereits im Jahr 2020 die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) als serviceorientierte und leistungsstarke Ansprechpartnerin für die bayerische Wirtschaft errichtet. Die ZSEF wird von der ebenfalls 2020 eingerichteten Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) unterstützt.
Um die Personalsituation in der Pflege zu verbessern, hat Bayern am 01.07.2023 die „Fast Lane“ für Pflegefachkräfte eingerichtet. Mit ihr ist es gelungen, die Verfahrenszeiten trotz steigender Antragszahlen deutlich zu reduzieren. Bayern wird daher die „Fast Lane“ zum 01.01.2025 auch auf Pflegefachhilfskräfte ausweiten.
Wie in der Regierungserklärung vom 13.06.2024 ausgeführt, wird es zudem zukünftig in Bayern nur noch eine Anerkennungsstelle pro Beruf geben – berufsspezifisches Fachwissen soll bei einer Stelle gebündelt werden und zur Beschleunigung der jeweiligen Verfahren beitragen. Und auch im Aufenthaltsrecht sollen die beschleunigten Fachkräfteverfahren gebündelt werden.
Die wachsende Fachkräfteknappheit ist eine große Herausforderung für die bayerische Wirtschaft. Die Staatsregierung versteht die Überwindung des Fachkräftemangels als eine Gemeinschaftsaufgabe, zu deren Erfüllung alle gesellschaftlichen Kräfte,
insbesondere die Wirtschaftsorganisationen und Unternehmen, aber auch die Politik beitragen müssen. Mit einem Bündel an Maßnahmen setzt die Staatsregierung die Rahmenbedingungen, um dem Fachkräftemangel nicht nur in Oberfranken, sondern in ganz Bayern entgegenzuwirken und neue Fachkräfte zu gewinnen. Ein konkretes Beispiel ist die Initiative Fachkräftesicherung+, die die Staatsregierung bereits 2018 in Kooperation mit der vbw initiiert hat.
Im Bereich der beruflichen Bildung werden exemplarisch folgende (Förder-)Maßnahmen genannt:

  • Meisterbonus der Staatsregierung in Höhe von 3.000 Euro,
  • Initiative „Ausbildung macht Elternstolz“ (StMWi mit IHKs und HWKs) mit dem Ziel, Eltern von den Vorteilen einer Berufsausbildung überzeugen,
  • bayernweite Woche der Aus- und Weiterbildung: Im Rahmen zahlreicher öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen wird die Vielfalt und Attraktivität einer Aus- und Weiterbildung gezeigt,
  • Maßnahmen zur Berufsorientierung: „Sprungbrett Bayern“, eine vom StMWi geförderte Onlinepraktikumsbörse für Schüler aller Schularten; Einführung des „Tags des Handwerks“ (erstmals 2023),
  • im Regierungsbezirk Oberfranken wurden im Bereich der beruflichen Bildung im Zeitraum von 2019 bis einschließlich 2023 zudem insgesamt Landesmittel in Höhe von ca. 963.000 Euro vor allem für Bau- und Ausstattungsinvestitionen bewilligt.

Zudem werden im Rahmen der Förderrichtlinie Landesentwicklung des StMWi u. a. auch Projekte von regionalen Initiativen gefördert, um vermehrt Fachkräfte für Oberfranken zu gewinnen, wie z. B. die drei Projekte „Unternehmensaktivierung – Impulse zur Fachkräftesicherung“, „Gezielte Anwerbung von Fachkräften“ und „Berufseinsteiger für Hochfranken begeistern“ des Regionalmanagements der Wirtschaftsregion Hochfranken oder das Projekt „Fachkräfte gewinnen“ des Regionalmanagements der Wirtschaftsregion Bamberg-Forchheim.
Auch die Pflegebranche ist in erheblichem Maß vom Fachkräftemangel betroffen. Die Pflegeeinrichtungen stehen bei der Sicherstellung des Fachkräftebedarfs aufgrund der demografischen Entwicklung vor einer besonderen Herausforderung. Die Staatsregierung setzt sich daher regionenunabhängig für attraktive Arbeitsbedingungen im Pflegebereich ein. Aktuelle Maßnahmen des StMGP zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs sind beispielsweise:

  • Kampagne NEUEPFLEGE.bayern verstetigen und weiterentwickeln inkl. Theaterprojektwochen an allgemeinbildenden Schulen,
  • Bündnis für generalistische Pflegeausbildung,
  • bayernweite digitale Elternabende zum Pflegeberuf in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit und der Vereinigung der Pflegenden in Bayern,
  • Informationsveranstaltung zum Pflegeberuf für Beratungslehrer an allgemeinbildenden Schulen,
  • Entwicklung eines digitalen Buchungssystems zur Einsatzplanung in der Pflegeausbildung,
  • Erstellung einer digitalen Bayernkarte zu den Ausbildungsverbünden,
  • Bundesratsantrag zur Eindämmung von Leiharbeit inkl. Forderung nach flächendeckender Refinanzierung von Springerkonzepten,
  • Förderung von Springerkonzepten in der Langzeitpflege,
  • Gutachten und Handlungsleitfaden „Fortentwicklung der Rahmenbedingungen ambulanter Pflegedienste“,
  • Etablierung der Mentoren für Pflege am LfP,
  • fachliche Begleitung der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation durch das LfP,
  • kostenfreies Präventionsangebot resilienzstärkender Maßnahmen für Beschäftigte in der Langzeitpflege sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Dem Fachkräftemangel nachhaltig zu begegnen bedeutet aber nicht nur die (Neu-) Gewinnung von Fachkräften, sondern insbesondere auch das Halten des neu erworbenen Arbeitskräftepotenzials in der Region. Die Staatsregierung kann hier nur
durch die Schaffung möglichst guter Rahmenbedingungen tätig werden, jedoch keinen direkten Einfluss auf höchst individuelle Entscheidungen zur Wahl des persönlichen Lebensmittelpunkts nehmen. Vielfältige und hochwertige Arbeitsplätze in Kombination mit einem bedarfsgerechten Angebot der Daseinsvorsorge – insbesondere von Kindergärten, Grundschulen, Ärzten und Pflegeangeboten – sowie ein lebendiges soziales Miteinander, das sind Faktoren für hohe Lebensqualität in allen Altersklassen und gerade auf dem Land essenziell für eine vitale Gesellschaft. Mit vielfältigen Programmen steht der Freistaat Kommunen, Unternehmen und Bürgern zur Seite. Oberstes Ziel ist dabei stets, gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in Stadt und Land zu schaffen und zu erhalten. In allen Regionen Bayerns sollen gleiche Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten bestehen.

4.1 Wie will die Staatsregierung mehr bezahlbaren (Miet-)Wohnraum in Oberfranken schaffen, nachdem bezahlbarer (Miet-)Wohnraum vor allem für junge Menschen und Familien schwer zu bekommen ist?

Mit dem Wohnbau-Booster Bayern und dem Bayerischen Baukonjunkturprogramm hat die Staatsregierung vergangenes Jahr bereits umfangreiche Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum in Oberfranken und in ganz Bayern umgesetzt. Unter anderem wurden sowohl in der Mietwohnraumförderung als auch in der Eigenwohnraumförderung die Konditionen deutlich verbessert. Die anhaltend hohe Nachfrage an den Bewilligungsstellen nach Fördermitteln bestätigt die Wirksamkeit der Maßnahmen. Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, die Rekordmittel von 2023 in Höhe von rund 1 Mrd. Euro für die Wohnraumförderung zu verstetigen. Auf diese Weise schafft die Staatsregierung die benötigte Planungssicherheit für Wohnungsunternehmen, Kommunen und Familien, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen wollen.
Daneben setzt das Dorfentwicklungsprogramm auf die Revitalisierung der dörflichen Ortskerne. Die vorhandene Bausubstanz soll vorrangig durch Umnutzung und Sanierung für Wohnungszwecke genutzt werden. Durch die Förderung der Sanierungsmaßnahmen privater Bauherren in der Dorferneuerung werden auch junge Menschen und Familien bei der Schaffung von Wohnraum unterstützt.

4.2 Wie will die Staatsregierung dem entgegensteuern, dass jedes Jahr mehr Sozialwohnungen aus der Bindung herausfallen (in Oberfranken 36 Prozent der Sozialwohnungen bis 2023) als neue geschaffen werden?

Durch das in den vergangenen Jahren zunehmend verstärkte Engagement der Staatsregierung im geförderten Wohnungsbau ist es gelungen, die Zahl der gebundenen Wohnungen in Bayern zu stabilisieren. Mit dem Wohnbau-Booster Bayern wurde ergänzend zur 25- oder 40-Jährigen auch eine 55-jährige Belegungsbindung eingeführt.
Zudem wurden mit attraktiven Darlehenskonditionen zusätzliche Anreize für längere Belegungsbindungen geschaffen.

5.1 Sieht die Staatsregierung Verbesserungsbedarf bei den Bildungsangeboten im ländlichen Raum in Oberfranken?

5.2 Wie will die Staatsregierung das Bildungsangebot im ländlichen Raum in Oberfranken verbessern?

Die Fragen 5.1 und 5.2 werden zusammen beantwortet.
Das StMUK unternimmt große Anstrengungen, um alle bayerischen Schüler auf dem Weg zu einem begabungsgerechten Abschluss zu unterstützen. Hierfür steht in allen bayerischen Regionen ein umfängliches, ortsnahes und attraktives Bildungsangebot zur Verfügung. Ferner steht die Staatliche Schulberatung als Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema Schule zur Seite. Es wird kontinuierlich daran gearbeitet, die hohe Qualität des Bildungsangebotes im gesamten Freistaat zu erhalten und weiter auszubauen. Um die Schüler bestmöglich zu fördern und auf ihrem Bildungsweg zu unterstützen, besteht eine Vielzahl an Maßnahmen, die auch in Oberfranken von den jeweiligen Schulen bei Bedarf umgesetzt werden können. So können beispielsweise Spielräume in der Budgetierung der Schulen flexibel zur Einrichtung von besonderen Unterrichtsangeboten verwendet werden, um den Gegebenheiten vor Ort bestmöglich Rechnung zu tragen. Je nach regionalem Bedarf werden vor Ort besondere Klassenformen, z. B. Mittlere-Reife-Klassen oder Praxisklassen an Mittelschulen, gebildet. Zusätzlich stehen spezifische Angebote für Schüler mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund (z. B. Deutschklassen, DeutschPLUS-Angebote, Sprachförderung durch Drittkräfte) sowie besondere Maßnahmen zur Unterstützung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (z. B. Schulen mit Schulprofil Inklusion, Mobile Sonderpädagogische Dienste – MSD) zur Verfügung. Programme wie „Schule öffnet sich“, „Berufseinstiegsbegleitung“ oder „Jugendsozialarbeit an Schulen“ unterstützen vor allem Schülerinnen und Schüler in schwierigen Situationen.

Für den Bereich der Kindertagesbetreuung gilt:
Die Planungs- und Finanzierungsverantwortung für die Kindertagesbetreuung liegt bei den Kommunen (Aufgabe im eigenen Wirkungskreis). Dennoch unterstützt der Freistaat Bayern die Gemeinden dabei auch weiterhin, beispielsweise im Rahmen der
gesetzlichen Betriebskostenfinanzierung.

Für den Bereich der Hochschulen gilt:
Die oberfränkischen Universitäten in Bamberg und Bayreuth sowie die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) in Coburg und Hof bieten ein großes Spektrum und eine enorme Vielfalt an Fächern an. Das Studienangebot wird in der Region sehr
gut angenommen. An der Universität Bayreuth stammen aktuell über die Hälfte der Studierenden aus Oberfranken bzw. haben in Oberfranken ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben (5 840), an der Universität Bamberg rund 40 Prozent (4 375).
Bei den HAWs sind es in Coburg rund 30 Prozent (1 113) und in Hof über 60 Prozent (2 845).
An den vier Hauptstandorten und den zusätzlichen Einrichtungen in Kulmbach (Universität Bayreuth), Kronach (HAW Coburg und HAW Hof), Münchberg und Selb (HAW Hof) sowie Lichtenfels (HAW Coburg) steht den Studierenden ein flächendeckendes
Angebot an Bachelor- und Masterstudiengängen bereit. Der Freistaat unterstützt die vier Hochschulen stetig bei ihrer Weiterentwicklung, insbesondere der Verbesserung des Studienangebots. Mit der Hightech Agenda Bayern und der Hightech Agenda Plus hat die Staatsregierung in den letzten Jahren massiv in die Zukunft von Forschung und Lehre an den oberfränkischen Hochschulen investiert. Das Engagement wird auch im aktuellen Doppelhaushalt 2024/2025 fortgeführt.
Die Oberfränkischen Hochschulen wirken an der Umsetzung des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ mit. Zur Sicherstellung der erforderlichen Ausbildungskapazitäten erhalten die vier Hochschulen im Rahmen der aktuellen Hochschulverträge (2024 bis 2027) Mittel. Ferner ist in den Hochschulverträgen festgelegt, dass die Lehre durch mehr Flexibilität bei der Entwicklung neuer Lehrformate und die Stärkung eines aktuellen Forschungs- und Praxisbezugs qualitativ verbessert wird.

5.3 Wie will die Staatsregierung die Anbindung des ÖPNV an Bildungseinrichtungen verbessern?

Die Organisation, Planung und Sicherstellung des allgemeinen ÖPNV mit Bussen ist in Bayern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Der Freistaat Bayern unterstützt die Aufgabenträger dabei in erheblichem Maße. Insbesondere durch ÖPNV-Zuweisungen, die in den vergangenen zehn Jahren auf etwa 95 Mio. Euro pro Jahr fast verdoppelt wurden, werden die Kommunen in die Lage versetzt, das ÖPNV-Angebot vor Ort zu stärken und zu verbessern.

6.1 Sieht die Staatsregierung Verbesserungsbedarf bei der wohnortnahen, umfassenden medizinischen Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger insbesondere in den ländlichen Gebieten Oberfrankens?

6.2 Wie will die Staatsregierung die wohnortnahe, umfassende medizinische Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger insbesondere in den ländlichen Gebieten Oberfrankens gewährleisten?

6.3 Wie will die Staatsregierung dem Kliniksterben im ländlichen Raum entgegenwirken?

Die Fragen 6.1, 6.2 und 6.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.

Vertragsärztliche Versorgung

Die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ist gesetzliche Aufgabe der KVB. Die Ausführung hat der zuständige Bundesgesetzgeber der KVB als Selbstverwaltungsangelegenheit übertragen; sie erfüllt diese Aufgabe daher in eigener Zuständigkeit und Verantwortung. 
Derzeit sind rund 95 Prozent der ca. 1 000 Planungsbereiche in Bayern rein rechnerisch regel- oder überversorgt. Der zuständige Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern hat aktuell für 12 Planungsbereiche (davon einer in Oberfranken) Unterversorgung und für 36 Planungsbereiche (davon 9 in Oberfranken) eine drohende Unterversorgung festgestellt.
Zur Abwendung der vom Landesausschuss festgestellten (drohenden) Unterversorgung schreibt die KVB entsprechend ihrer Sicherstellungsrichtlinie aus dem von ihr gemeinsam mit den Krankenkassen finanzierten Strukturfonds Fördermaßnahmen aus. Gefördert wird in (drohend) unterversorgten Planungsbereichen beispielsweise die Niederlassung als Vertragsarzt bzw. Vertragspsychotherapeut, die Errichtung einer Zweigpraxis als Vertragsarzt bzw. Vertragspsychotherapeut oder die Fortführung
einer Praxis über das 63. Lebensjahr hinaus. Weitere Informationen sind online unter www.kvb.de (www.kvb.de/mitglieder/praxisfuehrung/foerderungen/regionale-finanzielle-foerderungen/) einsehbar. Darüber hinaus kann die KVB in Regionen mit (drohender) Unterversorgung auch Eigeneinrichtungen betreiben. Das Eigeneinrichtungskonzept der KVB sieht vor, Ärzte mit einer temporär von der KV geführten Praxis beim Übergang in die eigene Niederlassung zu unterstützen. Dabei sind die Ärzte während der Praxisaufbauphase bei der KVB angestellt. Nach in der Regel zwei Jahren soll die Praxis übernommen und in eigener Niederlassung weitergeführt werden. Zwei Eigeneinrichtungen der KVB sind bereits in Betrieb, davon eine hautärztliche Eigeneinrichtung in Oberfranken (Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge); weitere Informationen
unter www.kvb.de (www.kvb.de/ueber-uns/eigeneinrichtung/).
Im Übrigen wird auf die einzelnen in der Antwort auf die Fragen 1.1 und 1.2 genannten Förderprogramme des StMGP verwiesen.

Krankenhausversorgung

Ziel und Aufgabe der staatlichen Krankenhausplanung ist, auf Grundlage der bestehenden Versorgungsstrukturen bei den für die stationäre Versorgung verantwortlichen Akteuren auf einen maßvollen Ausgleich zwischen Wohnortnähe, Qualität und Wirtschaftlichkeit hinzuwirken und so für bestmögliche Versorgung der Bevölkerung vor Ort zu sorgen.
Die Trägerschaft für Krankenhäuser zur stationären Versorgung liegt in Bayern vielfach bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Der Freistaat unterstützt sie dabei, eine ausreichende Deckung der Betriebskosten bei Bund und Krankenkassen durchzusetzen. Vor diesem Hintergrund liegt es grundsätzlich in alleiniger Verantwortung der Landkreise und der kreisfreien Städte bzw. ihrer Krankenhausträger, innerhalb der von der Krankenhausplanung anerkannten Bedarfe über die Strukturen der Versorgung vor Ort und die konkreten Leistungszuschnitte der Einrichtungen zu entscheiden.
Solange die stationäre Versorgung in der Region sichergestellt ist, hat der Freistaat Bayern keine rechtliche Handhabe, einem Krankenhausträger das Aufrechterhalten bestimmter Leistungen anzuordnen und damit ggf. betriebswirtschaftliche Defizite in
Kauf nehmen zu müssen.
Der Freistaat überprüft regelmäßig die Auslastung der Krankenhäuser und steht in fortwährendem Austausch mit den Krankenhausträgern. Er unterstützt die Krankenhausträger bei den erforderlichen Investitionen in die Infrastruktur. Hierzu ist insbesondere die Aufstockung des derzeitigen Haushaltsansatzes in der Investitionskostenförderung von rund 643 Mio. Euro auf 800 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Speziell für kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum hat die Staatsregierung zudem ein Sonderförderprogramm beschlossen, über das ein Gesamtvolumen von 100 Mio. Euro über fünf Jahre (2024 bis 2028) zur Verfügung gestellt werden soll. Ziel des Förderprogrammes ist, die von den sich abzeichnenden Strukturveränderungen durch die Krankenhausreform des Bundes besonders betroffenen kleineren Krankenhäuser im ländlichen Raum dabei zu unterstützen, notwendige Anpassungsmaßnahmen zu definieren und umzusetzen.
Zudem hat der Freistaat Bayern seit einigen Jahren mit der Säule 2 „Defizitausgleich für Krankenhäuser“ im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern ein Förderprogramm für Krankenhäuser im ländlichen Raum etabliert und mit einem Haushaltsansatz von 23 Mio. Euro jährlich verankert.

7.1 Wie will die Staatsregierung die Kultureinrichtungen in den ländlichen Gebieten in Oberfranken unterstützen?

Um die reiche Kulturlandschaft Bayerns zu erhalten und den Kulturauftrag der Bayerischen Verfassung zu erfüllen, bestehen im Bereich Kunst und Kultur eine Vielzahl an Förderprogrammen, von denen auch Kultureinrichtungen in ganz Oberfranken profitieren. Die finanziellen Unterstützungsleistungen des Freistaates Bayern reichen von der Förderung der Sing- und Musikschulen sowie der nichtstaatlichen Theater über die Förderung zahlreicher kultureller Veranstaltungen bis hin zur institutionellen Unterstützung der Bamberger Symphoniker, der Hofer Symphoniker sowie der Coburger Landesstiftung. Daneben ist der Freistaat Bayern als Gesellschafter an der Bayreuther Festspiele GmbH beteiligt und finanziert in eigener Trägerschaft das Porzellanikon – Staatliches Museum für Porzellan in Selb und Hohenberg a. d. Eger. Um das kulturpolitische Ziel zu verwirklichen, staatlichen Sammlungsbesitz in allen Teilen des Freistaates zu präsentieren, bestehen zudem als Zweiggalerien der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen die Staatsgalerien in der Neuen Residenz Bamberg und im Neuen Schloss Bayreuth, als Zweigmuseum der Archäologischen Staatssammlung das Archäologiemuseum Oberfranken im Pfalzmuseum Forchheim und als Zweigmuseum des Bayerischen Nationalmuseums die Fränkische Galerie auf der Festung
Rosenberg in Kronach.
Im Bereich der Heimatpflege können Kultureinrichtungen bayernweit in ihrer Arbeit durch zwei Förderprogramme unterstützt werden. Durch das Förderprogramm „Regionalkultur“ werden Investitionen beim Bau von Spielstätten für historische Heimatschauspiele sowie innovative Einzelveranstaltungen und -projekte, bei denen der Zweck der Heimatpflege im Vordergrund steht, gefördert. Die Antragstellung ist laufend möglich.
Durch das Pilotförderprogramm „Heimat.Engagiert“ erfolgt eine einmalige, niederschwellige Unterstützung von jährlich max. 40 Projekten aus der Heimatpflege mit je 2.000 Euro. Antragsberechtigt sind hier nichtkommunale Vereine, Organisationen oder
Initiativen. Eine Antragstellung für „Heimat.Engagiert“ ist ganzjährig möglich mit zwei Stichtagen für Auswahlverfahren in Sammelterminen (31.3. und 31.10.).

7.2 Sieht die Staatsregierung in finanzieller Hinsicht Verbesserungsbedarf?

Der Freistaat Bayern trägt seiner Verantwortung für die Erfüllung des Kulturauftrags auch im staatlichen Doppelhaushalt 2024/2025 Rechnung. So sieht der Entwurf der Staatsregierung insbesondere im Bereich der Kunst- und Kulturförderung zahlreiche Verbesserungen vor, etwa für das Landestheater Coburg und die Bamberger Symphoniker.

8.1 Wie hat sich die Armutsquote in den letzten zehn Jahren in Oberfranken entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden)?

8.2 Was sind die Ursachen für die erhöhte Armut in Oberfranken-Ost im Vergleich zum Rest Bayerns?

8.3 Welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung, um die Armut in Oberfranken-Ost zu mindern?

Die Fragen 8.1 bis 8.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der deutsche Sozialstaat ist durch das Grundgesetz dazu verpflichtet, seinen Bürgern das soziokulturelle Existenzminium zu sichern. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 09.02.2010 – 1 BvL 1/09 – Rn. [1-220]) umfasst dieses sowohl „die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit, als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben […], denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen“.
Dieses Existenzminimum wird mit den Leistungen der sozialen Mindestsicherung sichergestellt, unter anderem im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch oder der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe. Durch die Leistungen der diversen bundesweiten Grundsicherungssysteme wird somit Armut vermieden. Die Mindestsicherungsquote als Indikator der bekämpften Armut wird auf Regierungsbezirksebene nicht ermittelt.
Generell ist zu beobachten, dass die unter Fragenkomplex 1 genannten Maßnahmen Wirkung entfalten und sich die Lebensverhältnisse in den einzelnen Regierungsbezirken tendenziell immer stärker angleichen, was sich auch am Beispiel der Arbeitslosenquoten nach Regierungsbezirken und dem positiven Wanderungssaldo für Bayern und auch Oberfranken zeigt.