Anfrage zum Plenum: Artenhilfsprogramme für gefährdete Vogelarten in Bayern

Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 14.02.2022:

Ich frage die Staatsregierung,

  • welche konkreten Erfolge oder Misserfolge bei den „Artenhilfsprogrammen für gefährdete Vogelarten in Bayern“ (AHP Vögel) bisher erzielt wurden (bitte tabellarisch je Art aufführen),
  • welche neuen „AHP Vögel“ in den letzten zwei Jahren u. a. durch das Landesamt für Umwelt initiiert, auf den Weg und in die Umsetzung gebracht wurden und
  • welche „AHP Vögel“ für dieses Jahr geplant sind (bitte unter Angabe des finanziellen Programmvolumens und der Haushaltstitel)?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz


Artenhilfsprogramme (AHP) sind konzeptionell fundierte und gezielte Maßnahmen zur Erhaltung bedrohter Arten. Ein wesentlicher Teil dieser AHP wird vom Landesamt für Umwelt (LfU) initiiert und fachlich koordiniert. Für folgende Vogelarten konnten in Bayern durch die gemeinsamen Anstrengungen im Rahmen von AHP Erfolge erreicht werden:

• Weißstorch

• Steinadler

• Wiesenweihe

• Ortolan

• Uhu

• Wanderfalke

Insbesondere bei den verschiedenen Wiesenbrüterarten (z. B. Bekassine, Großer Brachvogel, Braunkehlchen, Grauammer, Rotschenkel, Uferschnepfe, Wachtelkönig) sind weitere Anstrengungen notwendig, um den Negativtrend weiter zu verlangsamen und zu stoppen. Die Erfolge vor Ort und auf der Ebene lokaler Populationen sollen durch das AHP Wiesenbrüter weiter gefestigt und die Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten intensiviert werden.
Auch den Kiesbankbrütern – Flussuferläufer und Flussregenpfeifer – gilt besondere Aufmerksamkeit. Seit 2020 wurde ein gemeinsames AHP an neun Flussgebieten (insbesondere im Alpenraum und Vorland) gestartet. Über Haushaltstitel Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) 12 04 547 72 werden Mittel des LfU zugunsten Titel 12 09 547 73 mit einem Umfang von 80.000 Euro/Jahr verstärkt.