Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 13.10.2020:
Ich frage die Staatsregierung,
- in welchen Fällen standen die Staatsanwaltschaft München I und die Bankenfinanzaufsichtsbehörde (BaFin) im Zusammenhang mit Vorgängen bei der Wirecard AG im Austausch (bitte jeweils einzeln angeben für jeden Austausch seit 1999 unter Angabe des betreffenden Sachverhalts oder Verfahrens, dem Datum des Austauschs, den einzelnen Themen des Austauschs und ob die Informationen des Austauschs zu Ermittlungen geführt haben),
- worin bestand dieser Austausch genau (unter Angabe von Art des Austauschs, falls es schriftlichen Austausch gab, ob dieser Austausch vorliegt, und den thematisierten Informationen des Austauschs) und
- für die Fälle, in denen die Ermittlungen eingestellt wurden, aus welchem jeweiligen Grund kam es zur Verfahrenseinstellung?
Antwort des Staatsministeriums der Justiz
Aufgrund des sehr langen abgefragten Zeitraums und der größeren Anzahl an betroffenen Vorgängen und befassten Mitarbeitern können die Fragen in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht hinreichend beantwortet werden.
Ein Teil der Kontakte zwischen der Staatsanwaltschaft München I und der BaFin im Zusammenhang mit der Wirecard–Gruppe sowie einzelne Gründe von Einstellungsverfügungen sind bereits in Antworten auf andere Anfragen aus dem parlamentarischen Raum, beispielsweise auf die Anfragen des Abgeordneten Dr. Martin Runge vom 21. September 2020 zum Plenum „Fragen im Zusammenhang mit der Aufsicht über die Wirecard AG und mit einschlägigen Ermittlungs– und Strafverfolgungsmaßnahmen I und II“ (vgl. Drs. 18/10152) und auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tim Pargent, Claudia Köhler, Toni Schuberl und Barbara Fuchs vom 30. Juli 2020 betreffend „Ermittlungen rund um die Wirecard AG“ (Drs. 18/10113) mitgeteilt worden.