Am 08.10.2021 befragte ich die Staatsregierung bezüglich der Unterrichtsversorgung in Oberfranken. Meine Fragen wurden am 02.12.2021 von dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus beantwortet:
Ich frage die Staatsregierung:
1.1 In welchen Regierungsbezirken wurden den 2020 und 2021 in Oberfranken fertig ausgebildeten Lehrkräften (2. Staatsexamen) Stellenangebote gemacht (bitte nach Schularten aufschlüsseln)?
2.1 In wie vielen dieser Fälle wäre die Annahme mit einem Wechsel des Bezirks verbunden gewesen?
An der Förderschule wurden den Absolventen der 2. Staatsprüfung in Oberfranken im Jahr 2020 insgesamt 30 Stellenangebote gemacht, darunter 19 in Oberfranken. Im Jahr 2021 wurden 31 Stellen angeboten, darunter 17 in Oberfranken.
Für das Lehramt an beruflichen Schulen haben im Jahr2020 39 und im Jahr2021 38 Absolventinnen und Absolventen ihre 2. Staatsprüfung in Oberfranken abgeschlossen.
Zur Frage der Stellenangebote und zum Einstellungsverfahren der beruflichen Schulen siehe Antwort zu Frage 1.3 und 2.1.
Für Stellenangebote an Realschule und Gymnasium wird statistisch nicht erfasst, in welchem Regierungsbezirk die Bewerber die 2. Staatsprüfung abgeschlossen haben. Grund hierfür ist u. a. die Struktur des Vorbereitungsdienstes, der, wie auch das Lehramtsstudium, bayernweit und nicht nach Regierungsbezirken strukturiert ist (vgl. auch Antwort zu Frage 5.2). An der Realschule wurden im Jahr 2020 insgesamt 18 Neueinstellungen in Oberfranken vorgenommen, im Jahr 2021 lag die entsprechende Zahl bei 21. Am Gymnasium wurden insgesamt 20 Bewerber in Oberfranken im Jahr 2020 neu eingestellt sowie 17 im Jahr 2021 (vgl. auch Antwort zu Frage 1.3).
1.2 In wie vielen Fällen hätten hierbei verheiratete Lehrkräfte und/oder solche mit Kindern den Bezirk wechseln müssen?
Da die Personalplanung in einzelnen Schularten nicht bezirksbezogen erfolgt, sondern bezogen auf den gesamten Freistaat bzw. im Direktbewerbungsverfahren, können nicht für alle Schularten entsprechende Daten vorgelegt werden.
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 39 verheirateten Lehrkräften, die ihre Ausbildung in Oberfranken abgeschlossen haben, Stellenangebote an einer Grund- oder Mittelschule außerhalb Oberfrankens gemacht. An der Förderschule lag die entsprechende Anzahl bei vier Lehrkräften (als erstwunschorientierte Zuweisung).
Dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus liegen jedoch keine Daten vor, ob die Stellenangebote für die verheirateten Bewerber aus Oberfranken tatsächlich angetreten wurden.
1.3 Wie viele der 2020 und 2021 in Oberfranken fertig ausgebildeten Lehrkräfte nahmen die ihnen angebotene Stelle nicht an?
2.1 In wie vielen dieser Fälle wäre die Annahme mit einem Wechsel des Bezirks verbunden gewesen?
Grund- und Mittelschule:
Die Bereitstellung der erbetenen Daten erfolgt nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit mit dem Ziel, einen Ausgleich zwischen dem Informationsinteresse und den datenschutzrechtlichen Vorgaben zu schaffen. Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für Grund- und Mittelschule, die ein Einstellungsangebot in Oberfranken in den Jahren 2020 und 2021 aus persönlichen Gründen abgelehnt haben, ist jeweils so gering, dass eine Quantifizierung nicht möglich ist, da ansonsten Rückschlüsse auf konkrete Einzelfälle und ggf. mit diesen in Verbindung stehende Personen gezogen werden können. Bayernweit haben an Grund- und Mittelschulen im Jahr2020 219 Bewerberinnen und Bewerber und im Jahr 2021 191 Bewerberinnen und Bewerber ein Angebot auf Einstellung abgelehnt.
Bei Nichtantritten liegen keine Daten darüber vor, in welchem Regierungsbezirk die Bewerber zuvor ihre Ausbildung abgeschlossen haben.
Realschule und Gymnasium:
Im Allgemeinen lässt der Ausbildungsort im Realschul- und Gymnasialbereich keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Ortspräferenzen bei einer Einstellung in den staatlichen Schuldienst zu, da der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen bzw. Gymnasien aufgrund seiner Struktur bayernweit angelegt ist: Die Ausbildung im Realschul- und Gymnasialbereich erfolgt in einer Seminar- und Einsatzschulstruktur bezogen auf die konkreten Fächerverbindungen der Referendare. Aufgrund der großen Anzahl an Fächerverbindungen (50 im Realschulbereich, 70 im Gymnasialbereich) ist es nicht möglich, für jede Fächerverbindung in jedem Regierungsbezirk eine Seminarschule einzurichten (vgl. auch Antwort zu Frage 5.2). Die Ortszuweisung an eine Seminarschule ist weiterhin durch verschiedene organisatorische Faktoren bedingt, z. B. Erreichen einer ähnlichen Größe der Seminare zur Gewährleistung einer gleichwertigen Seminarausbildung.
Die Zuweisung an eine Einsatzschule im zweiten Ausbildungsabschnitt richtet sich primär nach dem Lehrerbedarf an den einzelnen Schulen und dient der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung. Häufig besteht nicht für jede Fächerverbindung Bedarf in jedem Regierungsbezirk, sodass es in der Regel nicht für jede Fächerverbindung Einsatzschulen in jedem Regierungsbezirk gibt.
Insbesondere folgt daraus, dass die Ortswunschpräferenz von Studienreferendarinnen und Studienreferendaren, deren Seminar- oder Einsatzschule im Regierungsbezirk Oberfranken liegt, in nicht wenigen Fällen außerhalb Oberfrankens liegt.
Eine Differenzierung der Zuweisung an ausbildende Schulen nach Regierungsbezirken – wie etwa im Bereich der Grund- und Mittelschulen – ist aus den oben dargelegten Gründen nicht sachgerecht, sodass auf die jeweiligen Regierungsbezirke bezogene Daten daher im Kontext der Lehrerausbildung an Realschulen und Gymnasien nicht
erhoben werden. Somit kann nur die bayernweite Anzahl der Einstellungen bzw. Ablehnungen von Einstellungsangeboten aus dem Prüfungsjahrgang zum jeweiligen Einstellungstermin angegeben werden.

Berufliche Schulen:
Auch an den beruflichen Schulen erfolgt die Ausbildung an Seminarschulen (erstes Jahr) und Einsatzschulen (zweites Jahr). Ortswünsche werden im Vorbereitungsdienst berücksichtigt, soweit es mit den Seminarstandorten bzw. mit der regionalen Verteilung der Personalbedarfe vereinbar ist. Auch hier gilt, dass Ausbildungsort und Ortspräferenz der Studienreferendarinnen bzw. Studienreferendare nicht immer übereinstimmen. Im Bereich der beruflichen Schulen werden die freien, zu besetzenden Stellen zunächst im Rahmen eines Direktbewerbungsverfahrens bayernweit schulscharf ausgeschrieben (und in mehreren Bewerbungsrunden werden diese Ausschreibungen auch jeweils aktualisiert und ggf. neue Ausschreibungen aufgenommen).
Ausgeschrieben werden dabei vor allem Stellen für das Lehramt an beruflichen Schulen, an Fach- und Berufsoberschulen und Wirtschaftsschulen werden auch Stellen für das Lehramt an Gymnasien ausgeschrieben. Alle Absolventinnen und Absolventen haben also die Möglichkeit, sich auf heimatnahe Stellen zu bewerben. Sofern mehrere Bewerbungen auf eine Stelle vorliegen, wird durch die Schule der beste Bewerber oder die beste Bewerberin ausgewählt. Es kommt in diesem Prozess auch regelmäßig zur Ablehnung von Stellenangeboten durch die Bewerberinnen bzw. Bewerber, z.B., wenn sich diese an mehreren Schulen beworben hatten (und an mehreren Schulen ausgewählt wurden) oder wenn sich Bewerberinnen und Bewerber am Ende gegen eine staatliche Planstelle entscheiden (z. B. um eine Stelle bei einem kommunalen Dienstherrn anzunehmen). Im anschließenden Zuweisungsverfahren werden noch offene Stellen denjenigen Bewerberinnen und Bewerbern angeboten, die im Direktbewerbungsverfahren noch kein Stellenangebot erhalten haben (bzw. angenommen haben). Auch im
Zuweisungsverfahren lehnen Bewerberinnen und Bewerber die angebotenen Stellen zum Teil ab, zum Beispiel, weil sie nur eine heimatnahe Stelle suchen oder weil sie bereits ein Stellenangebot bei einem kommunalen Dienstherrn angenommen haben.
Es wird weder im Direktbewerbungsverfahren noch im Zuweisungsverfahren statistisch erfasst, wenn Bewerberinnen und Bewerber eine angebotene Stelle abgelehnt haben.
Insofern können für das Lehramt an beruflichen Schulen die o. g. Fragen nicht beantwortet werden.
2.2 Wie viele Lehrkräfte haben in den vergangenen fünf Jahren einen Versetzungsantrag nach Oberfranken gestellt (bitte nach einzelnen Jahren angeben)?
2.3 Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?
3.2 Wie viele Lehrkräfte haben in den vergangenen fünf Jahren einen Versetzungsantrag mit dem Ziel, Oberfranken zu verlassen gestellt (bitte nach einzelnen Jahren angeben)?
3.3 Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?
Der beiliegenden Tabelle zu den Fragen 2.2, 2.3, 3.2 und 3.3 kann in Aufschlüsselung nach Schulart und Jahr die Anzahl der Versetzungsanträge entnommen werden, die von Lehrkräften mit dem Ziel, nach Oberfranken zu wechseln oder von dort in einen anderen Regierungsbezirk versetzt zu werden, gestellt wurden. Darunter ist jeweils angegeben, wie vielen dieser Versetzungsanträge stattgegeben werden konnte.
Bzgl. der Aufschlüsselung nach Regierungsbezirken ist hinsichtlich des Gymnasiums und der Realschule Folgendes zu beachten: In der angefügten Tabelle wurden jeweils die Versetzungsbewerber mit einer Stammschule außerhalb des Regierungsbezirks Oberfranken berücksichtigt, unter deren Wunschorten an erster bis dritter Stelle mindestens eine staatliche Realschule bzw. ein staatliches Gymnasium in Oberfranken genannt ist bzw. diejenigen Versetzungsbewerber, deren Stammschule in Oberfranken liegt, deren Wunschorte an erster bis dritter Stelle jedoch nicht in Oberfranken liegen.
Hingegen wurden bei der Auswertung der stattgegebenen Versetzungen alle Anträge von Lehrkräften gewertet, die grundsätzlich an eine Stammschule in ihren Wunschregierungsbezirk versetzt werden konnten.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass bei der aufgeführten Anzahl an Versetzungsanträgen Versetzungsgesuche von sich im aktiven Dienst befindlichen staatlichen Lehrkräften als auch von Lehrkräften, die sich im jeweils vorangegangenen Schuljahr in Beurlaubung/Elternzeit befanden und zum jeweiligen Schuljahr eine Rückkehr in den
staatlichen Realschul- oder Gymnasialdienst angestrebt haben, berücksichtigt wurden.
Zudem sei angemerkt, dass sich die Ortszuweisung im Rahmen des Versetzungs- bzw. Einstellungsverfahrens primär am Bedarf der einzelnen Fächerverbindungen an den jeweiligen Schulen (vgl. auch Antwort zu den Fragen 1.1, 2.1 und 8.1) orientieren muss.
Bei den beruflichen Schulen wurden bei den Versetzungsanträgen nach Oberfranken diejenigen berücksichtigt, bei denen mindestens eine von fünf möglichen Zielschulen in Oberfranken lag. Bei den erfolgreichen Versetzungen nach Oberfranken wurden nur diejenigen berücksichtigt, bei denen die Zielschule sich in Oberfranken befand.
War die Versetzung erfolgreich (an eine der fünf Zielschulen), erfolgte aber nicht nach Oberfranken, wurde sie hierbei nicht mitgezählt (Beispiel: Zielschule3 in Unterfranken).
Bei Versetzungsanträgen von Oberfranken in einen anderen Bezirk wurden nur diejenigen Anträge berücksichtigt, bei denen unter den Zielschulen keine in Oberfranken angegeben war.
3.1 Wie viele Anträge hatten diese Personen bereits in früheren Jahren gestellt?
4.1 Wie viele Anträge hatten diese Personen bereits in früheren Jahren gestellt?
Daten zu diesen Fragestellungen werden vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus statistisch nicht erfasst.
Die Rahmenbedingungen der Personalzuweisungen sind in erheblichem Maße über die einschlägigen rechtlichen Vorgaben und Beschlüsse des Landtags definiert. Hier wurde festgelegt, dass bei Versetzungsentscheidungen vorrangig die Familienzusammenführung zu berücksichtigen ist. Dienstliche Gründe, berufliche Leistungen, Wartezeiten (Anzahl der Anträge) etc. können bei gleichwertigen sozialen Kriterien mehrerer Antragsteller im Einzelfall jedoch die Auswahlentscheidung beeinflussen bzw. ausschlaggebend sein.
Die Daten zur Anzahl der Versetzungsanträge aller Versetzungsbewerber werden vom zuständigen Personalreferat nicht pauschal ausgewertet, sondern nur im Falle von konkurrierenden Versetzungsbewerbern im konkreten Einzelfall betrachtet und durch das zuständige Personalreferat verifiziert.
4.2 Wie hoch ist der gesamte Unterhang bei der Lehrversorgung in den bayerischen Regierungsbezirken (bitte nach Bezirken und Schularten getrennt angeben)?
4.3 An wie vielen oberfränkischen Schulen liegt dieser (5.1) bei mindestens fünf Wochenstunden (in diesen Fällen bitte den genauen Versorgungsmangel der jeweiligen Schulen angeben)?
Vorbemerkung
Unter „Unterhang“ wird im Folgenden der Fall verstanden, dass eine Stelle weder durch verbeamtete Lehrkräfte noch durch Tarifbeschäftigte besetzt werden kann. Für das Schuljahr 2021/2022 liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließenden Daten vor. Es wird daher auf Daten zum Schuljahr 2020/2021 zurückgegriffen.
Grund-, Mittelschule und Förderschule:
Im Schuljahr 2020/2021 konnten alle Bedarfe in den Regierungsbezirken durch Neueinstellungen oder Versetzungsbewerber bzw. durch tarifbeschäftigte Lehrkräfte abgedeckt werden.
Realschule und Gymnasium:
Jeder staatlichen Realschule und jedem staatlichen Gymnasium steht nach einheitlichem Berechnungsmodus in Abhängigkeit von der Schülerzahl ein Gesamtbudget (für Pflichtunterricht, Wahlunterricht) an Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Die Systematik der Budgetierung dient der gerechten Verteilung der zur Verfügung stehenden Ressourcen.
Jede Realschule bzw. jedes Gymnasium wurde im Rahmen der letzten Personalplanung zu Schuljahresbeginn 2020/2021 bzgl. des der jeweiligen Schule zustehenden Budgetsan Lehrerwochenstunden vollumfänglich versorgt. Zusätzlich erhält eine staatliche Realschule bzw. ein staatliches Gymnasium durchschnittlicher Größe aktuell über den regulären Stundenbedarf hinaus Personalzuweisungen im Umfang von mindestens einem Vollzeitäquivalent als Integrierte Lehrerreserve.
Treten während des Schuljahres Personalausfälle auf, so stehen den Schulleitungen verschiedene Instrumentarien zur Verfügung, diese zu kompensieren (bspw. Einsatz der Integrierten Lehrerreserve, Teilzeiterhöhungen oder Beschäftigung von Aushilfslehrkräften). Die im Haushalt zur Verfügung stehenden Personalmittel ermöglichen es,
dass im Bereich der staatlichen Realschulen und Gymnasien für längerfristige Vertretungsfälle bis zur Rückkehr der abwesenden Stammlehrkraft Unterrichtsaushilfen im Rahmen von befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt werden können.
Berufliche Schulen:
Insgesamt ist die Unterrichtsversorgung an den staatlichen beruflichen Schulen grundsätzlich gesichert. Es ist dabei festzustellen, dass es deutschlandweit und auch in Bayern einen strukturellen Mangel an grundständig studierten Lehrkräften an beruflichen Schulen, insbesondere in den gewerblich-technischen Fachrichtungen, gibt. In Bayern
werden deshalb Sondermaßnahmen in den Fachrichtungen Elektro- und Informationstechnik, Metalltechnik, Bautechnik, Agrarwirtschaft, Informationstechnik mit Schwerpunkt Informatik sowie in Gesundheits- und Pflegewissenschaft im Rahmen des zweijährigen Vorbereitungsdienstes durchgeführt, um zusätzliche Lehrkräfte zu qualifizieren.
Zur besseren Abdeckung der allgemeinbildenden Fächer an den Berufsschulen wurden in den letzten Jahren auch Sondermaßnahmen für gymnasiale Lehrkräfte zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für berufliche Schulen durchgeführt. Zur kontinuierlichen Verbesserung der schulischen Angebote, wie zum Beispiel für zusätzliche Förderangebote und Klassenteilungen, wurde in den letzten Jahren nahezu allen Bewerberinnen und Bewerbern mit dem Lehramt an beruflichen Schulen ein Planstellenangebot unterbreitet.
Soweit Lehrkräfte im Zusammenhang mit der Coronaoandemie vom Präsenzunterricht ausgeschlossen sind (z. B. schwangere Lehrerinnen und Lehrkräfte mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf mit ärztlichem Attest) nehmen diese von zuhause aus ihren Dienst wahr oder von einem besonders geschützten Raum in der Schule. Den Präsenzunterricht vor den Klassen erteilen zum Teil auch zusätzliche, befristet beschäftigte Teamlehrkräfte, für die gesonderte Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
5.1 Wie hoch schätzt die Staatsregierung den Bedarf an neuen Lehrkräften aller Schularten in Oberfranken in den kommenden fünf Jahren, insbesondere auch im Hinblick auf die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium (bitte nach Schularten getrennt angeben)?
In der jährlich aktualisierten Lehrerbedarfsprognose des Staatsministeriums wird auf Grundlage der prognostizierten Schülerzahlentwicklung vorausberechnet, wie sich Gesamtbedarf und Gesamtbestand der Lehrkräfte an den Schularten in ganz Bayern voraussichtlich entwickeln werden. Für die Projektion in die Zukunft werden sowohl die Ist-Daten der letzten Jahre, die Ausgestaltung des Schulsystems als auch bereits erkennbare künftige Entwicklungen berücksichtigt. Insbesondere die Umstellung vom achtjährigen auf das neunjährige Gymnasium ist somit in der Prognoserechnung bereits mitbedacht. Eine bezirksscharfe Prognoserechnung wird hierbei nicht vorgenommen.
Die Ermittlung der jährlich anfallenden Personalbedarfe in den jeweiligen Bezirken und Kreisen erfolgt in der Zuständigkeit der Regierungen bzw. durch die Meldung der Schulen im Rahmen der Unterrichtsplanung.
Die Ergebnisse der aktuellen Lehrerbedarfsprognose 2021 sind auf der Internetseite des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter https://www.km.bayern.de/statistik abrufbar.
5.2 Wie viele Lehramtsanwärterinnen und -anwärter bzw. fertig ausgebildete Lehrkräfte werden in Oberfranken in diesen Jahren voraussichtlich ihr 1. bzw. 2. Staatsexamen ablegen (bitte nach Schularten getrennt angeben)?
Dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus liegen nicht für alle Schularten bezirksspezifische Absolventenprognosen zum 1. bzw. 2. Staatsexamen vor.
Grund-/Mittelschule:
Zur 1. Staatsprüfung können keine Angaben gemacht werden, da oberfränkische Lehramtsstudierende an allen bayerischen Universitäten (außer an der Universität Bayreuth, die keinen Lehramtsstudiengang für Grundschule/Mittelschule anbietet) ihre erste Phase der Ausbildung absolvieren können. Im Jahr 2021 konnten 140 Absolventen die 2. Staatsprüfung in Oberfranken ablegen.
Förderschule:
Im Jahr 2021 haben 30 angehende Lehrkräfte ihr 2. Staatsexamen für das Lehramt Sonderpädagogik in Oberfranken abgelegt, im Jahr 2022 liegt die Zahl voraussichtlich bei 42 Absolventen.
Realschule und Gymnasium:
Für das Lehramt an Realschulen und Gymnasien können die angefragten Daten nicht zur Verfügung gestellt werden, da weder das jeweilige Lehramtsstudium noch die entsprechende Ausbildung im Vorbereitungsdienst nach Regierungsbezirken, sondern bayernweit organisiert ist. Wesentliche Gründe hierbei sind u. a.: Die Wahl des Universitätsstandorts hängt im Einzelfall u. a. mit den fachlichen Präferenzen der/des Lehramtsstudierenden und den Studienangeboten der über Bayern verteilten Universitäten zusammen – von den lt. §39 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) möglichen ca. 50 Fächerverbindungen für das Lehramt an Realschulen bzw. laut § 59 LPO I ca. 70 Fächerverbindungen für das Lehramt an Gymnasien wird an jedem Universitätsstandort nur eine Teilmenge angeboten.
Hinsichtlich der Vorbereitungsdienste für die Lehrämter an Realschulen und Gymnasien wird sichergestellt, dass jede angehende Lehrkraft, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, einen Seminarplatz erhält. Ein flächendeckendes, d. h. in jedem Regierungsbezirk vorzuhaltendes Ausbildungsangebot für jede Fächerverbindung kann jedoch bereits aufgrund der teilweise sehr geringen Anzahl der Eintritte in den Vorbereitungsdienst je Fächerverbindung – weniger als fünf neue Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter kommen in gewissen Fächerverbindungen durchaus häufig vor – nicht vorgehalten werden. Die Kosten (Personal, Anrechnungsstunden, Seminarausstattung etc.) hierfür wären nicht zu rechtfertigen. Oftmals resultiert daraus, dass bayernweit lediglich ein bis zwei Seminarstandorte mit der Seminarausbildung in solchen Fächerverbindungen betraut werden.
Ferner richtet sich der Ort der Einsatzschule (2. Ausbildungsabschnitt des Vorbereitungsdienstes) nach dem bayernweit gegebenen Bedarf zur Versorgung des Pflichtunterrichts in der jeweiligen Fächerverbindung. Der Ort der Einsatzschule kann somit durchaus in erheblicher Entfernung zur Seminarschule, d. h. in einem anderen Regierungsbezirk, liegen.
Aufgrund der vorgenannten Gründe kann eine Absolventenprognose im Realschul- und Gymnasialbereich bezogen auf den Regierungsbezirk Oberfranken nicht zur Verfügung gestellt werden. An dieser Stelle sei jedoch auf die jährliche Lehrerbedarfsprognose (bayernweite Perspektive) verwiesen, die auf den Internetseiten des Staatsministeriums unter https://www.km.bayern.de/ministerium/statistiken-und-forschung.html einzusehen ist.
Berufliche Schulen:
Es wird in Bayern kein 1. Staatsexamen für das Lehramt an beruflichen Schulen durchgeführt. Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erfolgt auf Grundlage des universitären Masterabschlusses in Berufspädagogik bzw. in Wirtschaftspädagogik.
Der Vorbereitungsdienst an beruflichen Schulen wird im ersten Jahr an einer Seminarschule und im zweiten Jahr an einer Einsatzschule absolviert. Zwischen dem ersten und zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes kann es zu einem Wechsel des Regierungsbezirks kommen. Gegenwärtig befinden sich 38 Studienreferendarinnen und Studienreferendare an Einsatzschulen in Oberfranken. Es ist damit zu rechnen, dass auch in den nächsten fünf Jahren eine ähnliche Anzahl an Studienreferendarinnen und Studienreferendaren an Einsatzschulen in Oberfranken zugeteilt werden.
5.3 Wie hoch ist im Schuljahr 2021/22 der Anteil der nicht klassisch über das 1. und 2. Staatsexamen ausgebildeten Lehrkräfte an oberfränkischen Schulen (bitte nach Schulart und Qualifikation (Quereinstieg, Aushilfslehrkräfte ohne abgeschlossene Ausbildung […]) aufschlüsseln)?
6.1 Wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
Amtliche Daten zum Schuljahr 2021/2022 liegen voraussichtlich erst im Sommer 2022 vor.
Beiliegender Tabelle zu Frage 6.1 ist die relative Verteilung der (in Vollzeitlehrereinheiten umgerechneten) Lehrkräfte an den staatlichen, allgemeinbildenden Schulen (einschließlich Wirtschaftsschulen) in Oberfranken in den Schuljahren 2016/2017 bis 2020/2021 in Aufgliederung nach der Schulart und der Ausbildung der Lehrkraft zu entnehmen. Dabei werden die folgenden Kategorien unterschieden:
Vollausgebildete Lehrkräfte mit entsprechender Lehrerausbildung (bezogen auf den Einsatz an der jeweiligen Schulart); Vollausgebildete Lehrkräfte ohne entsprechende Lehrerausbildung (bezogen auf den Einsatz an der jeweiligen Schulart); Lehrkräfte ohne vollständige Lehrerausbildung. Für erläuternde Hinweise zu den o. g. Kategorien wird auf die Antworten des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus auf die Schriftlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn (FREIE WÄHLER) vom 06.03.2017 betreffend „Unterricht durch Lehrkräfte ohne entsprechende Lehrerausbildung“ (Drs. 17/16287) bzw. vom 24.04.2017 betreffend „Unterricht durch Lehrkräfte ohne entsprechende Lehrerausbildung – ergänzende Fragen“ (Drs. 17/17220) verwiesen.
An den beruflichen Schulen unterrichten je nach Schulart und Einsatzbereich Lehrkräfte und berufliche Spezialistinnen bzw. Spezialisten mit einer Vielzahl unterschiedlicher Qualifikationen. So werden Lehrkräfte der 4. Qualifikationsebene mit Lehramt an beruflichen Schulen an Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachakademien, Wirtschaftsschulen sowie Fach- und Berufsoberschulen und mit Lehramt an Gymnasien an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie Wirtschaftsschulen eingesetzt. Es sind in der 4. Qualifikationsebene aber auch berufliche Spezialistinnen und Spezialisten (in der Regel nebenberuflich mit kleinem Stundendeputat) im Einsatz, wie z. B. Ärztinnen und Ärzte im Bereich der Gesundheitsberufe. Es unterrichten in der 3. Qualifikationsebene Fachlehrkräfte und berufliche Spezialistinnen bzw. Spezialisten (häufig nebenberuflich mit kleinem Stundendeputat), wie z. B. Handwerksmeisterinnen und -meister an Berufsschulen; Werkstattausbilderinnen und -ausbilder (in der Regel hauptberuflich) können an Fachoberschulen im Bereich der fachpraktischen Ausbildung eingesetzt werden. Eine Auswertung der beruflichen Schulen nach den o. g. Kriterien würde den dort gegebenen Strukturen nicht gerecht und wurde deshalb nicht vorgenommen.
6.2 Wie lautet die Prognose für die Zukunft?
6.3 Wie beurteilt die Staatsregierung diese Entwicklung?
Die aktuellen Lehrerbedarfsprognosen gehen auch in den kommenden Schuljahren im Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen von hohen Einstellungsbedarfen aus.
Das Staatsministerium hat aber rechtzeitig eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, um die Unterrichtsversorgung an den genannten Schularten nachhaltig sicherzustellen. Hierzu gehört vor allem die Zweitqualifizierung von voll ausgebildeten Realschul- oder Gymnasiallehrkräften, an der seit 2015 mehr als 3000 Personen teilgenommen haben.
Zusätzlich wurden seit dem Schuljahr 2021/2022 Sondermaßnahmen zur Gewinnung von Quereinsteigern in geringem Umfang für die Mittelschule eingeführt. Sondermaßnahmen stellen stets eine vorübergehende Maßnahme zur Gewinnung von Lehrpersonal dar, wenn grundständig ausgebildete Bewerber nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Auch im Rahmen der Ausgestaltung von Sondermaßnahmen steht ein qualitativ hochwertiger Vorbereitungsdienst im Zentrum, dessen Abschluss zu einer vollwertigen Lehrbefähigung führt. Der Erfolg der bereits eingeleiteten Maßnahmen ist daher insgesamt positiv zu bewerten.
Die Tatsache, dass eine in den letzten Jahren zunehmende Anzahl an Bewerbern das Planstellenangebot ablehnt, erweist sich bei den Stellenbesetzungen an Realschulen und Gymnasien als problematisch. Dennoch konnten zum Schuljahr 2021/2022 im Rahmen des Einstellungsverfahrens alle zu besetzenden Planstellen mit Lehrkräften mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bzw. Gymnasien besetzt werden.
Die Bewerberzahl geht im Bereich der staatlichen Realschulen und Gymnasien jedoch in Zukunft weiter zurück. Die Anzahl der Studienreferendare stagniert auf niedrigem Niveau bzw. hier ist lediglich ein moderater Anstieg zu verzeichnen.
Um den mittel- und längerfristigen Lehrkräftebedarf an Realschulen und Gymnasien vollständig zu decken, sollten die jeweiligen Studienanfängerzahlen anwachsen. In Anbetracht der mit der Lehrerbedarfsprognose kommunizierten sehr günstigen Einstellungsperspektiven erscheinen diese Steigerungen jedoch auch gut realisierbar.
Darüber hinaus gibt es im Hinblick auf den „Einstellungspeak“ am Gymnasium im Schuljahr 2025/2026 durch das Aufwachsen des neunjährigen Gymnasiums bereits ein Bündel verschiedener Maßnahmen, die zu einem „Einschleifen“ von Mehrbedarfen führen bzw. die Versorgung der Gymnasien ab dem Schuljahr 2025/2026 mit qualifiziertem Personal sicherstellen soll.
An den beruflichen Schulen ist kurz- und mittelfristig weiter mit einem erhöhten Bedarf an Lehrkräften zu rechnen. Zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs werden deshalb voraussichtlich auch in den nächsten Jahren Sondermaßnahmen in einzelnen beruflichen Fachrichtungen durchgeführt werden. Zur Deckung des mittel- und langfristigen Bedarfs wurden die grundständigen Studienmöglichkeiten an bayerischen Universitäten in den letzten Jahren erweitert und um innovative Studienangebote ergänzt, mit denen neue Zielgruppen angesprochen werden. Im Studiengang Master Berufliche Bildung Integriert der Technischen Universität München (TUM) können Absolventinnen und Absolventen ingenieurwissenschaftlicher Bachelorstudiengänge den Masterstudiengang Berufspädagogik und den Vorbereitungsdienst verzahnt durchlaufen. Der Bachelorstudiengang Ingenieurpädagogik an der Hochschule Landshut und neu seit 2020 auch an den Hochschulen Amberg-Weiden und Rosenheim führt direkt zum Masterstudiengang Berufspädagogik an den bayerischen Universitäten in der jeweiligen beruflichen Fachrichtung.
7.1 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung darüber, ob im Laufe der Schuljahre 2020/21 und 2021/22 bestehende Schulklassen in Oberfranken zusammengelegt werden mussten (bei Kenntnis bitte jeweils Begründung der Zusammenlegung angeben)?
7.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung darüber, ob in Oberfranken im Laufe der Schuljahre 2020/21 und 2021/22 zusätzliche Betreuungsangebote (z. B. Vorkurse oder Deutsch als Zweitesprache-Angebote) aufgrund Lehrkräftemangels gestrichen werden mussten (bei Kenntnis bitte Anzahl und Art der gestrichenen Betreuungsangebote angeben)?
7.3 Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, wie viele Schulstunden der Fachbereiche Kunst, Musik und Sport oberfrankenweit im Schuljahr 2021/22 gekürzt werden müssen (bei Kenntnis bitte nach Fächern aufgeschlüsselte Stundenzahl angeben)?
Von den Gymnasien und Realschulen wird zwar ein vollständiger Überblick über die Unterrichtssituation zum Stichtag 01.10. an das Staatsministerium übermittelt. Darüber hinaus erfolgt jedoch keine diesbezügliche weitere systematische Meldung an das Staatsministerium im Laufe des Schuljahres.
Es liegen keine Erkenntnisse im Bereich der beruflichen Schulen vor. Die Bildung von Sprengeln für die einzelnen Ausbildungsberufe erfolgt innerhalb eines Regierungsbezirks gemäß Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Bay–EUG) in der Zuständigkeit der Bezirksregierung.
Grund- und Mittelschule:
Die Klassenbildung, die sich stets auf ein gesamtes Schuljahr bezieht, muss bayernweit vergleichbaren Rahmenbedingungen unterliegen, die in den Klassenbildungsrichtlinien vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus jährlich neu festgelegt werden.
Demnach liegt im Schuljahr 2021/2022 die Mindestschülerzahl in allen Klassen der Grundschule in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 bei 13 und die maximale Schülerzahl bei 28. An den Mittelschulen gilt die Höchstschülerzahl 30 als unverbindliche Richtzahl.
Ferner werden in allen Jahrgangsstufen der Grund- und Mittelschulen, in denen mehr als 50 % der Schülerinnen und Schüler einen Migrationshintergrund haben, Teilungen vorgenommen, wenn die Schülerzahl 25 überschritten wird. Zudem gilt für die Deutschklassen, dass hier die Schülerzahl 20 nicht überschritten werden soll.
Die Staatlichen Schulämter, die für die Umsetzung der Klassenbildung zuständig sind, nehmen die Klassenbildung auf Basis der gültigen Klassenbildungsrichtlinien sowie der Schülerzahlen in einem Schulamtsbezirk vor. Klassen können von einem Schuljahr zum nächsten zusammengelegt werden, wenn die Schülerzahl in einer Klasse oder Jahrgangsstufe entsprechend abgenommen hat, z. B. wenn Schülerinnen und Schüler wegen Umzugs oder anderer Gründe ausgetreten sind.
Umgekehrt können jeweils zu Schuljahresbeginn Klassen geteilt werden, wenn sich die Schülerzahl beispielsweise durch Zuzüge erhöht. Eine Erhebung zu jährlichen Änderungen der Klassenbildung an den einzelnen Schulen erfolgt nicht und wäre mit Blick auf die o. g. Gründe statistisch nicht aussagekräftig.
Mit Sicherstellung der Unterrichtsversorgung in den Schuljahren 2020/2021 und 2021/2022 konnten bzw. können grundsätzlich alle Fächer der Stundentafel und alle weiteren Angebote für Schülerinnen und Schüler an Grund- und Mittelschulen bedarfsgerecht eingerichtet und mit entsprechendem Personal ausgestattet werden.
Im Schuljahr 2021/2022 kommen weitere Maßnahmen der Personalgewinnung zur Umsetzung, um bisher nicht im Unterricht verwendete Lehrerstunden nun für den Kernbereich der Unterrichtsversorgung zu gewinnen. Als Ausgleich werden Möglichkeiten eröffnet, die dadurch entstehenden Bedarfe durch Beschäftigungsmöglichkeiten von zusätzlichem Personal und den Einsatz externer Kräfte zu decken, die insbesondere im Bereich „Vorkurs Deutsch 240“, im zusätzlichen Unterricht (z. B. Förderunterricht, Arbeitsgemeinschaften, Sprachförderangebote im Rahmen von DeutschPLUS etc.), in Fächern außerhalb der Kernstundentafel sowie im zusätzlichen Unterricht für gebundene Ganztagsklassen verstärkt zum Einsatz kommen sollen. Dabei bleibt das Volumen der Unterrichtsstunden, die für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen, vollumfänglich auf dem bisherigen Niveau erhalten.
8.1 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um den in Oberfranken ausgebildeten Lehrkräften zu ermöglichen, ihren Lebensmittelpunkt in der Nähe ihres Ausbildungsortes halten zu können?
Grund-/Mittelschule:
Lehrkräfte sind Beamte bzw. Angestellte des gesamten Freistaates. Es ist eine wesentliche Aufgabe der Schulverwaltung, für eine gleichmäßige und gerechte Verteilung der Lehrkräfte zu sorgen und im gesamten Staatsgebiet ein möglichst gleiches Bildungsangebot bereitzustellen. Als objektive Größe sind hier die Schülerzahlen im jeweiligen Regierungsbezirk heranzuziehen. Die Klassenbildungsrichtlinien, die für ganz Bayern jedes Jahr neu erlassen werden und vergleichbare Schulverhältnisse zum Ziel haben, verlangen in der Konsequenz auch eine entsprechend gleichmäßige Verteilung des Lehrpersonals. Das entscheidende Kriterium für die Personalverteilung ist also der Bedarf. Dieser hängt von einer Reihe von Faktoren ab, wie Änderungen im Personalstand oder die Schülerzahlentwicklung im jeweiligen Regierungsbezirk. Da sich diese Faktoren jährlich ändern, müssen sie stets neu erhoben werden.
Im Rahmen des Einstellungs- und Versetzungsverfahrens liegt die Beteiligung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus darin, zunächst den Personalbedarf der einzelnen Regierungsbezirke zu ermitteln und darauf basierend die Gesamtzahl der Einstellungen und Versetzungen festzulegen. Die Bewilligung von Versetzungsanträgen und Einstellungsanliegen der Bewerberinnen und Bewerber obliegt der jeweils zuständigen Regierung und erfolgt streng nach den Vorgaben des Landtags, die die vorrangige Berücksichtigung von sozialen Kriterien (siehe Drs, 10/4406, 15/1201 und 15/6175) vorsehen. Dabei werden die Notwendigkeiten der Personalversorgung der Schulen bestmöglich mit den individuellen Einsatzwünschen der Lehrkräfte in Einklang gebracht. Jeder Einzelfall wird intensiv geprüft und die persönliche Situation der Lehrkräfte im Rahmen des Möglichen berücksichtigt.
Realschule und Gymnasium:
Einstellungs- und Versetzungsentscheidungen können sich im Sinne der zu unterrichtenden Schülerinnen und Schüler ausschließlich an den Erfordernissen einer bedarfsgerechten und flächendeckend gleichmäßigen Unterrichtsversorgung orientieren. Versetzungen und Einstellungen im Bereich der Realschulen und Gymnasien, an denen das Fachlehrerprinzip gilt, können nur dorthin erfolgen, wo aufgrund der zu beschulenden Schülerinnen und Schüler ein entsprechender Bedarf in einer konkreten Fächerverbindung und damit ein Bedarf an der Arbeitsleistung einer entsprechenden Lehrkraft gegeben ist. Die Einsatzwünsche der Lehrkräfte zielen vielfach nicht auf die Regionen, in denen dieser Bedarf besteht. In Bayern gibt es derzeit 240staatliche Realschulen und 326 staatliche Gymnasien. Alleine aus dieser – im Vergleich zum Grundschulbereich – geringen Zahl ergibt sich bereits, dass die Bedarfe vielfach nicht in der Heimatregion der Bewerber liegen können. Dies ist den Lehrkräften bei der Berufswahl auch bekannt, sodass – wie in anderen Berufen auch – Mobilität bei Annahme eines Einstellungsangebots erwartet werden kann.
Eine primäre Orientierung der Einsatzorte an den Wünschen der Lehrkräfte würde zu Personalschieflagen sowie zu einer Ungleichversorgung der staatlichen Realschulen und Gymnasien und damit zu Bildungsungerechtigkeit führen.
Berufliche Schulen:
Im Bereich der beruflichen Schulen können sich die Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens auf die heimatnah ausgeschriebenen Stellen bewerben.
8.2 Über welche Zuschläge versucht die Staatsregierung, die Unterrichtsversorgung speziell im ländlichen Raum nachhaltig zu unterstützen (vgl. Antwort zur Anfrage zum Plenum (AzP) vom 27.09.2021: „Unterrichtsversorgung in
Oberfranken“)?
Das Staatsministerium hat im Bereich der Grund- und Mittelschulen verschiedene Instrumente entwickelt, um die Unterrichtsversorgung im ländlichen Raum auch an kleinen Standorten langfristig sicherzustellen:
Grundschule:
a) Budgetzuschlag für Schulamtsbezirke mit hohem Schülerrückgang („Verbleib“)
Schulstrukturen mit einer entsprechend hohen Zahl an Kleinstschulen können mit den durchschnittlichen Personalrelationen nicht mehr adäquat versorgt werden. Um dies auszugleichen, wird bei Schülerrückgang ein Anteil des Gesamtbudgets, der sog. Verbleibefaktor, verwendet, um regionalspezifisch die notwendige Unterstützung vornehmen zu können.
b) Ausgleichsmaßnahmen zum Erhalt kleiner Grundschulen („Demographiezuschlag“)
Für den Erhalt von Schulen mit Schülerrückgang entsteht in der Regel ein überdurchschnittlicher Personalbedarf, der nicht zu Lasten anderer Schulen gehen soll. Deshalb wird seit einigen Jahren der sog. Demographiezuschlag im Haushalt ausgebracht. Dieser wurde seit 2012 von 40 Vollzeitkapazitäten (VZK) auf aktuell 180 VZK aufgestockt.
c) Bildung jahrgangskombinierter Klassen
Um die Staatlichen Schulämter dabei zu unterstützen, die Klassenbildung mit Blick auf alle Grundschulen im Schulamtsbezirk und mit dem Ziel der gleichmäßigen und gerechten Versorgung aller Schulen des Landkreises vorzunehmen, wurde das Instrument der jahrgangskombinierten Klassen geschaffen. Diese sind in Art. 32 BayEUG gesetzlich grundgelegt. Die Errichtung jahrgangskombinierter Klassen ist grundsätzlich in den Kombinationsformen 1/2, 2/3 und 3/4 möglich.
Mittelschule:
a) Verbundsystem
Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Hauptschule zur Mittelschule wurde den einzelnen Hauptschulen seit dem Schuljahr2010/2011 die Möglichkeit gegeben, sog. Schulverbünde aus mehreren Schulen als freiwillige Kooperationsformen zu bilden. Ziel eines Verbundes ist die Gewährleistung einer umfassenden Ausbildung gemäß Stundentafel der Schülerinnen und Schüler, ggf. auch über verschiedene Standorte hinweg.
b) Budgetzuweisung und -zuschläge
Um insbesondere den Fortbestand kleinerer Mittelschulen zu ermöglichen, wurde ein nach der Gesamtschülerzahl der Schulen im Verbund errechnetes Budget von Lehrerstunden eingeführt, welches abhängig von den Schülerzahlen im Verbund in Bezug auf den Budgetwert dynamisch angepasst ist.
Darüber hinaus wird den Mittelschulverbünden ein sog. „Häusigkeitszuschlag“ bis zu einer Vierhäusigkeit gewährt.
c) Flexibilität bei der Klassenbildung vor Ort
Die Entscheidung, ob die Spielräume des zugewiesenen Budgets zugunsten kleiner Klassen oder für die Errichtung von weiteren Arbeitsgemeinschaften oder Förderunterricht verwendet werden, liegt in der Zuständigkeit des Verbundkoordinators.
Die durch das Staatsministerium jährlich neu festgelegten Richtlinien zur Klassenbildung ermöglichen den vor Ort für die Klassenbildung Verantwortlichen zudem ein gewisses Maß an Flexibilität in Bezug auf Klassenhöchststärke und Klassenmindestschülerzahl.
In Ausnahmefällen ist auch jahrgangsstufenübergreifender Unterricht in den Fächern Religionslehre, Ethik, Sport sowie in den Wahl- und Wahlpflichtfächern möglich.
d) Zum Schuljahr 2021/2022 wurde auch für Mittelschulen ein Demographiezuschlag eingeführt, der für kleine Standorte, die von Schülerrückgang betroffen sind, eingesetzt wird.
Realschule und Gymnasium:
Das Prinzip der (schülerzahlbasierten) Budgetierung trägt dafür Sorge, dass im Sinne aller auszubildenden Schülerinnen und Schüler eine bedarfsgerechte und gleichmäßige Unterrichtsversorgung aller staatlichen Realschulen bzw. Gymnasien in Bayern gewährleistet wird.
Bei der Ausgestaltung des Grundbudgets wird dabei im Rahmen der Budgetierung neben einer gerechten Verteilung der Lehrerwochenstunden auf die Einzelschulen auch bereits berücksichtigt, dass Schulen mit geringer Schülerzahl – wie im ländlichen Raum häufig vorherrschend – grundsätzlich mehr Lehrerwochenstunden pro Schüler erhalten müssen als Schulen mit einer höheren Schülerzahl, um den Pflichtunterricht abdecken zu können. Eigener Budgetzuschläge bedarf es hierfür daher zusätzlich nicht mehr.
Durch die Möglichkeit der eigenverantwortlichen Ressourcenverwendung des Grundbudgets durch die Schulleitung vor Ort wird damit in Summe sichergestellt, dass die Schulen (regional-)spezifische Gegebenheiten direkt vor Ort bestmöglich berücksichtigen können.
Berufliche Schulen:
Die Strukturen des beruflichen Schulwesens erfordern keine pauschalen Zuschläge für den ländlichen Raum.
Anlage: Tabelle zu 2.2, 2.3, 3.2, 3.3 und 6.1