Gemeinsam mit meiner Kollegin Kerstin Celina befragte ich am 07.09.2021 die Staatsregierung bezüglich der Überschuldung, Schuldnerberatung und Privatinsolvenzen in Bayern. Unsere Fragen wurden am 08.11.2021 von dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales beantwortet:
Unsere Vorbemerkung:
Bereits vor der Corona-Pandemie waren rund sieben Mio. Bürgerinnen und Bürger in Deutschland überschuldet. Diese Zahl dürfte nun massiv angestiegen sein: Zahlreiche Menschen sind in Kurzarbeit und haben am Ende des Monats weniger Geld auf dem Konto. Wer ohnehin schon zu den Geringverdienern gehört, kommt kaum mehr zurecht und muss oftmals Schulden machen. Auch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder ein fehlerhafter Umgang mit Geld kann in die Überschuldung führen. Viele suchen inzwischen verstärkt professionelle Hilfe bei den Schuldner-und Insolvenzberatungsstellen.
Dort kann auch über mögliche Auswege, z. B. eine Privatinsolvenz, beraten werden. In der Privatinsolvenz werden die Schulden gerichtlich reguliert, eine Befreiung von Restschulden ermöglicht und die Schuldnerinnen und Schuldner bei ihrem wirtschaftlichen Neuanfang unterstützt. Vor dem Hintergrund der schwierigen ökonomischen Lage durch die Corona-Pandemie fragen wir die Staatsregierung zur Lage der Überschuldung, Schuldnerberatung und Privatinsolvenzen in Bayern:
1.1 Wie viele Menschen in Bayern haben bislang im Jahr 2021 Privatinsolvenz angemeldet (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk, Alter, Geschlecht, Rentnerin/Rentner, Arbeitsverhältnis [selbstständig, angestellt, in Kurzarbeit, auf Arbeitssuche])?
Bis einschließlich Juli 2021 haben in Bayern 4 514 Personen Privatinsolvenz angemeldet. Auf ehemals selbstständig Tätige entfielen 903 Insolvenzanmeldungen. Daten zu Alter, Geschlecht, Rentnerin oder Rentner oder Arbeitsverhältnis werden vom Landesamt für Statistik (LfStat) nicht erhoben.
Die Privatinsolvenzfälle verteilen sich wie folgt auf die Regierungsbezirke:

1.2 Wie viele Menschen in Bayern haben im Jahr 2020 Privatinsolvenz angemeldet (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk, Alter, Geschlecht, Rentnerin/Rentner, Arbeitsverhältnis [selbstständig, angestellt, in Kurzarbeit, auf Arbeitssuche])?
Im Jahr 2020 haben in Bayern 3 731 Personen Privatinsolvenz angemeldet. Auf ehemals selbstständig Tätige entfielen 610 Insolvenzanmeldungen. Daten zu Alter, Geschlecht, Rentnerin oder Rentner oder Arbeitsverhältnis werden vom LfStat nicht erhoben.
Die Privatinsolvenzfälle verteilen sich wie folgt auf die Regierungsbezirke:

1.3 Wie hat sich die Anzahl der Privatinsolvenzen von 2010 bis 2020 entwickelt?
Die Anzahl der Privatinsolvenzen war zwischen 2010 und 2020 rückläufig; es war ein Rückgang um ca. 67 Prozent zu verzeichnen.

Die Verteilung auf die Regierungsbezirke ergibt sich aus der Anlage.
Vorbemerkung zu den folgenden Fragen:
Um Erfahrungen aus der Praxis in die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage einfließen lassen zu können, wurde der Fachausschuss Schuldner- und Insolvenzberatung der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege (LAGÖF) beteiligt.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband München-Stadt e.V. (AWO München) und die Schuldner- und Insolvenzberatung des Caritasverbandes für die Diözese Augsburg e.V. (Caritas Augsburg) als Mitglieder des Fachausschusses Schuldner- und Insolvenzberatung der LAGÖF haben zu einzelnen Fragen Stellung genommen.
2.1 Wie bewertet die Staatsregierung insgesamt den Effekt der Corona-Pandemie auf Privatinsolvenzen in Bayern?
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie können sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, insbesondere Kleinstunternehmen, zum Teil erhebliche wirtschaftliche Probleme mit sich bringen. Für einen Teil der Bevölkerung bedeutet(e) die Corona-Pandemie Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Arbeitszeitreduzierung wegen Kinderbetreuung.
Insbesondere für Personen, die neben ihren festen Ausgaben bereits mit Krediten belastet waren, konnte bzw. kann eine Einkommensreduzierung eine mögliche finanzielle Überlastung bedeuten.
Die AWO München hält es noch für zu früh, um in der Schuldnerberatung und den Insolvenzanträgen die (un)mittelbaren Auswirkungen erkennen zu können. Schuldnerberatung und Insolvenzverfahren sind meist der letzte Schritt, wenn Rücklagen verbraucht sind, wenn kein Kredit mehr gewährt wird oder die Verrechnung des Lohns mit dem Dispokredit droht. Die Corona-Pandemie wird nach Einschätzung der AWO München insbesondere für die Menschen ein finanzielles Problem nach sich ziehen, die schon zuvor mit geringen Einkünften und vergleichsweise hohen Ausgaben konfrontiert waren.
2.2 Erwartet die Staatsregierung im Zuge der Auswirkungen der Corona-Pandemie weitere Privatinsolvenzen über das Jahr 2021 hinaus?
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass über das Jahr 2021 hinaus weitere Privatinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie eintreten werden.
2.3 Welche Auswirkungen hatte die Reform des Insolvenzrechts (Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht) für Privatinsolvenzen in Bayern?
Nachdem das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet-und Pachtrecht im Dezember 2020 beschlossen und rückwirkend zum 1. Oktober 2020 in Kraft getreten ist, stieg Anfang 2021 die Zahl der Privatinsolvenzen.
Nach Einschätzung der AWO München wird die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre von vielen Ratsuchenden als ermutigendes Signal für einen zeitlich absehbaren wirtschaftlichen Neuanfang bewertet. Manche Menschen entscheiden sich aus diesem Grund leichter für ein Insolvenzverfahren, die früher davor zurückgeschreckt sind bzw. die Entscheidung vor sich hergeschoben haben.
3.1 Wie ist die durchschnittliche Schuldnerquote von Privatpersonen in Bayern aktuell (Anteil von erwachsenen Bürgerinnen und Bürger, die ihre Rechnungen nicht mehr begleichen können)?
Für Bayern liegen der Staatsregierung keine Daten vor.
Die deutschlandweiten Daten sind unter www.boniversum.de/studien/schuldneratlas/ sowie www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-KonsumLebensbedingungen/Vermoegen-Schulden/_inhalt.html abrufbar.
3.2 Wie hat sich die durchschnittliche Schuldnerquote von Privatpersonen in Bayern von 2010 bis 2020 entwickelt (Anteil von erwachsenen Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Rechnungen nicht mehr begleichen können)?
Hierzu liegen der Staatsregierung keine Daten vor.
3.3 Wie hat sich die durchschnittliche Schuldenhöhe von 2010 bis 2020 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, unter Angabe der durchschnittlichen Schuldenhöhe pro Privatperson sowie unter Angabe des gesamten Schuldenvolumens)?
Hierzu liegen der Staatsregierung keine Daten vor.
4.1 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung darüber, gegenüber welchen Anbietern Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem Schulden machen (ggf. aufschlüsseln nach Kreditinstitut, Versandhändler, Versicherung, Vermieter, Energieversorger, Telefongesellschaft)?
Hierzu liegen der Staatsregierung keine Daten vor.
4.2 Wie hat sich die Verschuldung nach Einschätzung der Staatsregierung in den letzten Jahren verändert bzw. weiterentwickelt (z. B. inzwischen größerer Anteil der Schulden bei Versandhändlern oder Vermietern)?
Hierzu liegen der Staatsregierung keine Daten vor.
Vorbemerkung zu den Fragen 5.1 bis 8.2:
Die Sicherstellung der Schuldnerberatung ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte, die die Schuldnerberatung in eigener Trägerschaft betreiben oder freie Träger damit beauftragen können. Daher liegen der Staatsregierung zu den folgenden Fragen keine Daten vor.
5.1 Welche Personengruppen sind durch die Corona-Krise nach Kenntnissen der Staatsregierung vor allem von Überschuldung betroffen?
Hierzu liegen der Staatsregierung keine Daten vor.
5.2 Wie viele Schuldnerberatungsstellen gibt es in Bayern (bitte aufschlüsseln nach konkreter Anlaufstelle, Landkreis bzw. kreisfreier Stadt)?
Nach Kenntnis der Staatsregierung gibt es in Bayern derzeit 218 Beratungsstellen. Eine Übersicht über die Beratungsstellen bietet die Landesarbeitsgemeinschaft der Schuldnerund Insolvenzberatung Bayern e.V. (LAB SIB Bayern) unter www.schuldnerberatungbayern.de/beratungsstellen/.
5.3 Wie viele Beratungsgespräche führen die Schuldnerberatungsstellen im Durchschnitt jährlich durch (bitte aufschlüsseln nach konkreter Anlaufstelle, Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)?
Hierzu liegen der Staatsregierung keine Daten vor.
6.1 Wie hat sich die Anzahl der Beratungsgespräche von Schuldnerberatungsstellen von 2010 bis 2020 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk, Landkreis bzw. kreisfreien Städten)?
Hierzu liegen der Staatsregierung keine Daten vor.
6.2 Wie hat sich die Anzahl der Personalstellen (Vollzeitäquivalente) in den Schuldnerberatungsstellen von 2010 bis 2020 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk, Landkreis bzw. kreisfreien Städten)?
Hierzu liegen der Staatsregierung keine Daten vor.
6.3 Wie hoch ist die durchschnittliche Wartezeit für Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen Termin bei der Schuldnerberatung anfragen?
Hierzu liegen der Staatsregierung keine Daten vor.
7.1 Wie hat sich die durchschnittliche Wartezeit für Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen Termin bei der Schuldnerberatung anfragen, von 2010 bis 2020 entwickelt?
Hierzu liegen der Staatsregierung keine Daten vor.
7.2 Erkennt die Staatsregierung mit Blick auf die Nachfrage einen Ausbaubedarf bei Schuldnerberatungsstellen in Bayern?
Die Sicherstellung der Schuldnerberatung ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Nach Einschätzung der Staatsregierung gibt es ein flächendeckendes und ausreichendes Netz an Schuldnerberatungsstellen.
7.3 Gibt es für Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, das Beratungsgespräch bei der Schuldnerberatung per E-Mail, Chat, Videokonferenz oder Telefon wahrzunehmen?
Nach Auskunft der Caritas Augsburg hat z. B. der Deutsche Caritasverband seit ca. zehn Jahren ein Onlineportal. Hierüber wird bayernweit flächendeckend eine OnlineSchuldnerberatung angeboten. Während der Pandemie wurde diese Möglichkeit rege genutzt, insbesondere von jungen Menschen. Anfragen werden innerhalb von 48 Stunden beantwortet. Sehr häufig wird auch die Möglichkeit der Telefonberatung genutzt.
Bei jeder Terminanfrage muss zwingend geprüft werden, ob existenzielle Nöte vorliegen und schneller Handlungsbedarf besteht, z. B. bei Mietschulden, Stromsperrung, nicht gesichertem Lebensbedarf, Pfändungsschutzmaßnahmen oder Pfändungsschutzkonto (P-Konto).
Die AWO München bspw. erklärt, dass die Beratung per E-Mail und Telefon in Ergänzung zur persönlichen Beratung bisher bereits üblich war. In der Corona-Pandemie war diese aufgrund der Kontaktbeschränkungen zum Teil der einzige Kommunikationsweg. Als Ersatz wurden auch einzelne Beratungsgespräche per Video durchgeführt.
Grundsätzlich ist die persönliche (face-to-face) Beratung, insbesondere das Erstgespräch, nicht gleichwertig ersetzbar.
8.1 Hat die Staatsregierung Erkenntnisse darüber, welche Personengruppen die Angebote der Schuldnerberatungsstellen wahrnehmen (ggf. aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Rentnerin/Rentner, Arbeitsverhältnis [selbstständig, angestellt, in Kurzarbeit, auf Arbeitssuche])?
Hierzu liegen der Staatsregierung keine Daten vor.
8.2 Wie bewertet die Staatsregierung die Schuldnerberatungsstellen insgesamt (z. B. mit Blick auf Erfolgschancen, ausreichender Versorgung in der Fläche)?
Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen leisten hervorragende Arbeit und sind unverzichtbar für Menschen in finanzieller Notlage. Mit ihrem umfassenden Beratungsangebot können sie den Menschen nicht nur einen Weg aus der akuten Notlage aufzeigen, sondern sie auch dahingehend beraten, wie sie künftig ein möglichst schuldenfreies Leben führen können. Mit der Delegation der Insolvenzberatung auf die Landkreise und kreisfreien Städte am 1. Januar 2019, bei der die psychosoziale Beratung als integrierter Bestandteil der Insolvenzberatung vorgeschrieben ist, wurden die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Bayern weiter ausgebaut, sodass ein flächendeckendes Netz an Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen besteht.
8.3 Welche Handlungsbedarfe sieht die Staatsregierung insgesamt, um Überschuldung und Privatinsolvenzen in Bayern entgegenzuwirken?
Eine Überschuldung privater Haushalte, die letztlich zu einer Privatinsolvenz führen kann, stellt für alle Beteiligten eine zum Teil erhebliche Belastung dar. Von daher sind zuvorderst sowohl die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst als auch die kreditgewährenden Marktteilnehmer gefordert, verantwortungsvoll und weitsichtig zu agieren. Zudem können eine auskömmliche Entlohnung und leistbare Mieten, insbesondere in den Großstädten, zu einer Minderung der Gefahr von Überschuldung beitragen. Letztlich leistet auch die erfolgreiche Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der Staatsregierung hierzu einen bedeutenden Beitrag, der sich in der seit Jahren niedrigsten Überschuldungsquote Bayerns unter den Bundesländern widerspiegelt.