Schriftliche Anfrage: Neubaupläne für das Klinikum Bayreuth

Am 12.11.2020 befragte ich die Staatsregierung bezüglich der Neubaupläne für das Klinikum Bayreuth. Meine Fragen wurden am 18.12.2020 von dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege beantwortet:

Meine Vorbemerkung:

Bereits seit einiger Zeit laufen die Planungen sowie die Ausführungen für die Sanierung und den abschnittsweisen Neubau des Klinikums Bayreuth. Diese Baumaßnahmen sind deshalb auch im Krankenhausausbauprogramm der Staatsregierung verankert. Dennoch gibt es immer wieder öffentliche Spekulationen über einen vollständigen Neubau des Klinikums an anderer Stelle (Neubau und Verlagerung). Durch die Kommunalwahlen 2020 ist nun Oberbürgermeister Thomas Ebersberger neu ins Amt gekommen. Damit befürwortet nun erstmals auch ein Oberbürgermeister einen derartigen Neubau öffentlich. Bereits mit Schreiben vom 10.12.2019 an den damaligen Landrat Hermann Hübner hat Herr …  die Position der Staatsregierung zu diesen Überlegungen ausgeführt. Auch aufgrund der nicht abnehmenden öffentlichen Diskussionen haben sich hierzu Fragen ergeben.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wie bewertet die Staatsregierung die Überlegungen zu einem Neubau des Klinikums Bayreuth?

Vorauszuschicken ist, dass der Aufsichtsrat der Klinikum Bayreuth GmbH und die Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbands Bayreuth in einer Sitzung am 16.11.2020 einen Antrag auf Prüfung eines Neubaus des Klinikums Bayreuth neben der Klinik Hohe Warte Bayreuth abgelehnt und beschlossen haben, die Sanierung des Klinikums Bayreuth am bisherigen Standort fortzusetzen.
Bei der Förderung von Errichtungsmaßnahmen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und dem Bayerischen Krankenhausgesetz (BayKrG) sind zwingend die Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten. Der Förderung eines Neubaus kann daher nur nähergetreten werden, wenn sich der Neubau gegenüber einer Sanierung als zumindest nicht weniger wirtschaftlich erweist. Dieser Nachweis wurde bisher von der Krankenhausträgerin nicht geführt.
Der Entwicklung der Zielplanung für die Sanierung des Klinikums Bayreuth am bisherigen Standort gingen detaillierte Untersuchungen des bestehenden Gebäudes, des Sanierungsbedarfs und der Handlungsoptionen voraus. Eine wesentliche Erkenntnis war dabei, dass die vorhandene Bausubstanz eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Klinikums am derzeitigen Standort zulässt.

2.1 Hat der Oberbürgermeister der Stadt Bayreuth Thomas Ebersberger bzgl. der Planungen für einen Krankenhausneubau in Bayreuth das Gespräch mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) oder Vertretern der Staatsregierung gesucht (bitte mit Datum und Form des Gesuchs angeben)?

Herr Oberbürgermeister Thomas Ebersberger hat sich in einem Schreiben vom 07.07.2020 an die damalige Staatsministerin für Gesundheit und Pflege Melanie Huml gewandt und um ein Gespräch zum Thema „Neubau oder Sanierung des Klinikums Bayreuth“ gebeten.

2.2 Haben hierzu bereits Gespräche zwischen dem Oberbürgermeister Thomas Ebersberger und dem StMGP bzw. Vertretern der Staatsregierung stattgefunden (bitte mit Datum, Ort und teilnehmenden Personen angeben)?

Das erbetene Gespräch fand am 17.09.2020 am Dienstsitz München des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) statt. Neben Frau Staatsministerin und Herrn Oberbürgermeister nahmen die Abgeordnete Gudrun Brendel-Fischer (CSU) und ein Vertreter der Fachabteilung des StMGP an dem Gespräch teil.

2.3 Wenn ja, welche Ergebnisse hatten diese Gespräche?

Das Gespräch diente dem Meinungsaustausch über die sinnvollste Strategie zur Modernisierung des Klinikums Bayreuth und zielte nicht auf ein konkretes Ergebnis ab.

3.1 Haben Vertreter der Klinikum Bayreuth GmbH bzgl. der Planungen für einen Krankenhausneubau in Bayreuth das Gespräch mit dem StMGP oder Vertretern der Staatsregierung gesucht (bitte mit Datum und Form des Gesuchs angeben)?

3.2 Haben hierzu bereits Gespräche zwischen Vertretern der Klinikum Bayreuth GmbH und dem StMGP bzw. Vertretern der Staatsregierung stattgefunden (bitte mit Datum, Ort und teilnehmenden Personen angeben)?

3.3 Wenn ja, welche Ergebnisse hatten diese Gespräche?

Vertreter der Klinikum Bayreuth GmbH haben wegen der Planung eines Krankenhausneubaus keinen Kontakt mit dem StMGP oder Vertretern der Staatsregierung aufgenommen.

4.1 Müsste der Zweckverband Klinikum Bayreuth im Falle einer Entscheidung für Neubau und Verlagerung mit einer Rückzahlung von Fördermitteln beispielsweise für bisherige Sanierungsmaßnahmen rechnen?

4.2 Wenn ja, über welchen Zeitraum würden sich die Rückforderungen erstrecken?

4.3 Wenn ja, wie hoch wäre eine solche Fördermittelrückforderung?

Der Krankenhauszweckverband ist nicht Träger des Klinikums Bayreuth und hat daher auch keine Fördermittel nach KHG/BayKrG erhalten, die er gegebenenfalls zurückerstatten müsste. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich deshalb auf die Klinikum Bayreuth GmbH als Krankenhausträgerin.
Im Falle eines Neubaus unter Aufgabe des bislang geförderten Krankenhausgebäudes des Klinikums Bayreuth wäre der Widerruf der Förderbescheide von geförderten Krankenhausinvestitionen für das bisherige Krankenhausgebäude und die Rückforderung der Fördermittel zu prüfen, soweit die förderrechtliche Bindungsfrist für die geförderten Anlagegüter noch nicht abgelaufen wäre. Die Bindungsfrist orientiert sich an der regelmäßigen Nutzungsdauer der geförderten Anlagegüter.
Diese Ermessensentscheidung erfordert eine Abwägung zwischen dem Interesse der Krankenhausträgerin am Behalten der Fördermittel und dem Interesse des Staates an einer Rückforderung. Grundsätzlich würde die vorzeitige Aufgabe der zweckentsprechenden Verwendung der geförderten Anlagegüter am Klinikum Bayreuth im Zuge eines Ersatzneubaus zum Widerruf der Förderbescheide gegenüber der Klinikum Bayreuth GmbH als Krankenhausträgerin und der Rückforderung der Fördermittel bis maximal zur Höhe der Restbuchwerte führen, da das öffentliche Interesse, die Fördermittel möglichst ungeschmälert wieder für Zwecke der akutstationären Krankenversorgung einsetzen zu können, regelmäßig überwiegt.
Dies gilt auch für die an der Klinik Hohe Warte Bayreuth geförderten Anlagegüter, soweit diese durch eine Baumaßnahme betroffen wären und nicht mehr zweckentsprechend verwendet würden.
Über den Widerruf von Förderbescheiden und die Rückforderung der Fördermittel kann jedoch erst bei Kenntnis aller relevanten Tatsachen in einer Gesamtschau sämtlicher für die Entscheidung maßgeblicher Ermessenskriterien entschieden werden. Dieser Verfahrensstand ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gegeben. Daher ist eine Benennung des Zeitraums für die Rückforderungen und deren konkreter Höhe derzeit nicht möglich.

5. Mit welche Folgen rechnet die Staatsregierung im Falle eines Neubaus des Klinikums für die Ausbildung von Medizinstudierenden, wie sie seit 2019 am Klinikum Bayreuth in Zusammenarbeit mit der Universität Erlangen-Nürnberg stattfindet?

Die Ärzteausbildung am Medizincampus Oberfranken erfolgt im Rahmen des Studiengangs Medizin Erlangen-Nürnberg/Bayreuth der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Hierbei ist vorgesehen, dass die Studierenden nach dem vorklinischen Studienabschnitt in Erlangen den zweiten Studienabschnitt in Bayreuth absolvieren. Nach derzeitigem Planungsstand wird die erste Studierendenkohorte im Sommersemester 2022 ihre klinische Ausbildung in Bayreuth aufnehmen.
Für die Durchführung der Lehrveranstaltungen ist während der Aufbauphase interimsweise die Anmietung eines Multifunktionsgebäudes am Hauptstandort des Klinikums Bayreuth vorgesehen. Nach den gegenwärtigen Planungen soll ca. bis 2027 in unmittelbarer Nachbarschaft ein Lehrgebäude des Freistaates errichtet werden. Parallel zum Unterricht in der Anmietung bzw. im zukünftigen Lehrgebäude werden zahlreiche patientenbezogene Unterrichtsveranstaltungen in den Krankenversorgungsräumen des Klinikums Bayreuth stattfinden.
Im Falle eines Neubaus des Klinikums Bayreuth wäre zu prüfen, ob das künftige Lehrgebäude des Freistaates in der Nähe des neuen Klinikumsstandorts errichtet werden könnte, und bis dahin die Anmietung am alten Hauptstandort zu nutzen. Hierbei wäre nicht auszuschließen, dass die räumliche Nähe der Lehr- und Krankenversorgungsräume für Studierende und Lehrende für einen längeren Zeitraum verloren geht. Außerdem könnte die Planungsunsicherheit aufgrund der zu erwartenden mehrjährigen Sondierungs- und Neuplanungsphase für das Klinikum Bayreuth die Attraktivität des Projekts für externe Bewerberinnen und Bewerber auf Professuren und Stellen reduzieren und so die Rekrutierung des erforderlichen ärztlichen Lehr- und Forschungspersonals erschweren.

6.1 Liegen der Staatsregierung Erfahrungswerte darüber vor, wie lange vollständige Neubauprojekte in vergleichbarer Größenordnung andauern?

6.2 Wenn ja, welche Neubauprojekte sind dies?

6.3 Wenn ja, wie lange haben diese Neubauprojekte von der Antragsstellung bis zur Fertigstellung jeweils benötigt?

Allgemeingültige Aussagen sind hierzu nur sehr eingeschränkt möglich, da die Dauer der Umsetzung von Neubauprojekten von zahlreichen Faktoren abhängig ist. Erfahrungswerte aus abgeschlossenen Maßnahmen lassen sich daher nicht unmittelbar auf andere Projekte übertragen, sondern können lediglich eine grobe Orientierung bieten. Grund hierfür ist auch, dass vollständige Neubauten, insbesondere in der Größe des Klinikums Bayreuth, eine Ausnahme unter den geförderten Krankenhausbaumaßnahmen darstellen.
Beim ersten Neubau des Klinikums Bayreuth sind 16 Jahre von der Festlegung des Bauplatzes (1970) bis zur Inbetriebnahme (1986) verstrichen. Von den Kapazitäten am ehesten vergleichbar ist der Neubau der München Klinik Harlaching mit 548 Betten und 54 Plätzen. Der maßgebliche Stadtratsbeschluss über die Neustrukturierung der städtischen Kliniken wurde im Juli 2015 getroffen. Die Fertigstellung des Neubaus wird für 2025 erwartet. Beim Neubau des Klinikums Forchheim (225 Betten) erfolgte der zugrunde liegende Stadtratsbeschluss Mitte 1992 und die Inbetriebnahme 14 Jahre später im Juni 2006. Auch beim Neubau des Klinikums Lichtenfels mit 276 Betten sind neun Jahre zwischen dem Beschluss zur Errichtung eines Neubaus (Juli 2009) und der Fertigstellung im Juli 2018 vergangen, wobei vor der Grundsatzentscheidung bereits die Bedarfsfeststellung für die Maßnahme erteilt und das lösungsneutrale Funktions- und Raumprogramm abgestimmt waren. Der anstehende Neubau des Klinikums Main-Spessart (280 Betten) in Lohr am Main wurde im Kreistag im Dezember 2015 beschlossen, mit seiner Fertigstellung wird im Jahr 2025 gerechnet.

7.1 Gibt es Krankenhausausbauprojekte und Krankenhaussanierungsprojekte, die bei der Staatsregierung angemeldet wurden und die noch nicht im 46. Jahreskrankenhausbauprogramm 2020 des Freistaates Bayern verankert sind?

7.2 Wenn ja, welche (bitte jeweils mit geschätzten Kosten angeben)?

Der vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellte hohe Krankenhausförderetat stellt sicher, dass die zur finanziellen Absicherung beantragten Projekte mit nachgewiesen hoher Dringlichkeit generell zeitnah eingeplant werden können. Daneben werden von den Krankenhausträgern in jedem Jahr üblicherweise wenige weitere Krankenhausbaumaßnahmen angemeldet, die grundsätzlich beratungsreif sind, wegen ihrer geringeren Dringlichkeit jedoch nicht unmittelbar in ein Jahreskrankenhausbauprogramm bzw. eine Vorwegfestlegung aufgenommen werden. Die Zahl und das Kostenvolumen der betroffenen Maßnahmen ist gewissen Schwankungen unterworfen und verändert sich fortwährend im Jahresverlauf infolge der Abstimmung weiterer Bauvorhaben, die von den K rankenhausträgern für nachfolgende Einplanungsrunden zusätzlich zur finanziellen Absicherung beantragt werden. Aus diesem Grund ist auch eine konkrete Benennung einzelner Projekte nicht möglich.