Anfrage: Prävention und Verfolgung von Kassenbetrug

Meine Anfrage zum Plenum vom 17. Februar 2020: 

Ich frage die Staatsregierung,

wie viele Kassen-Nachschauen im Freistaat Bayern seit dem 01.01.2018 bis heute durchgeführt wurden (bitte Anzahl pro Jahr angeben), wie viele dieser Kassennachschauen eine Außenprüfung nach sich zogen (bitte Anzahl pro Jahr angeben) und welche Sachverhalte dazu führen können, dass eine Kassennachschau eine Außenprüfung nach sich zieht?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat:
Statistische Aufzeichnungen über die Durchführung von Kassen-Nachschauen werden entsprechend einer Bund-Länder-Vereinbarung bundeseinheitlich erst ab 2019 geführt. Im Jahr 2019 wurden in Bayern 1 394 Kassennachschauen durchgeführt. Eine anschließende Außenprüfung fand in 1 150 Fällen statt. Der Großteil der stets unangekündigt durchgeführten Kassen-Nachschauen wurde bisher noch im Vorfeld bereits geplanter Außenprüfungen durchgeführt. Der Übergang zu einer Außenprüfung kommt z. B. dann in Betracht, wenn erhebliche Unregelmäßigkeiten bei der Kassenführung, unvollständige Kassenaufzeichnungen oder Abweichungen beim Kassensturz festgestellt werden.