Meine schriftliche Anfrage vom 14.02.2020:
Ich frage die Staatsregierung:
1.1 Wie viele Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern haben die Gewerbeämter im Freistaat Bayern im letzten Jahr bezüglich der Vermittlung von Finanzprodukten im grauen Finanzmarkt erhalten (bitte jeweiligen Grund der Beschwerde angeben)?
1.2 Welche Fallkategorie sorgte im vergangenen Jahr für die meisten Beschwerden (bitte Anzahl der Beschwerden angeben)?
2. Wie viele Stellen in Vollzeitäquivalenten stehen aktuell im Freistaat Bayern für die Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor zur Verfügung (bitte aufschlüsseln nach Aufsichtsbehörde und Dienstgrad)?
3.1 Ist im Freistaat Bayern für die kommenden Jahre eine Veränderung der Stellenanzahl für die Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor geplant (bitte angeben für Stellenaufwuchs und Stellenabbau)?
3.2 Wenn kein Stellenaufwuchs geplant ist, warum nicht?
3.3 Wenn ein Stellenaufwuchs geplant ist, in welchen Schritten soll dieser konkret vollzogen werden (bitte aufschlüsseln nach Aufsichtsbehörde und Dienstgrad)?
4. Inwiefern ist vorgesehen, frei werdende Ressourcen durch die Übernahme der Aufsicht über die Finanzanlagevermittlerinnen und -vermittler für den Bereich der Geldwäscheaufsicht bereitzustellen (s. Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Finanzen vom 24.07.2019)?
Hier finden Sie die Antwort der Bayerischen Staatsregierung.