Meine schriftliche Anfrage vom 28.01.2020:
Ich frage die Staatsregierung:
1. Wie vielen Verdachtsfällen auf Steuerhinterziehung ist die bayerische Finanzverwaltung in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 nachgegangen?
2. a) Wie viele dieser Verdachtsfälle aus Frage 1 haben sich nicht erhärtet?
b) Wie viele dieser Fälle aus Frage 1 wurden weiterverfolgt?
c) Wie viele dieser Fälle aus Frage 1 waren strafrelevant und wurden der Justiz übergeben?
3. a) In welcher Höhe wurden in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 jeweils Steuernachzahlungen gefordert oder Steuern rückgefordert?
b) In welcher Höhe wurden in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 jeweils Bußgelder wegen Steuerhinterziehung verhängt?
c) In welcher Höhe wurden in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 jeweils Geldstrafen wegen Steuerhinterziehung verhängt?
4. In wie vielen Fällen wurden Freiheitsstrafen – mit und ohne Bewährung – in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 wegen Steuerhinterziehung jeweils verhängt?
5. Wie teilen sich
a) die Anzahl und
b) die finanzielle Höhe
der Fälle aus den Frage 3 a, 3 b, 3 c und 4 auf die Umsatzsteuer, die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer auf?
6. In wie vielen Fällen wurde die bayerische Finanzverwaltung auf Verdachtsfälle aufmerksam in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 jeweils durch
a) eigene Erkenntnisse z. B. durch die Steuerfahndung, Betriebsprüfungen
oder Unregelmäßigkeiten in Steuererklärungen,
b) Selbstanzeigen und
c) Hinweise und Anzeigen von Dritten, z.B. durch Banken oder Privatpersonen?
Hier finden Sie die Antwort der Bayerischen Staatsregierung.