Schriftliche Anfrage: Kosten des Adventskonzerts für die Staatsregierung

Meine Schriftliche Anfrage vom 10.12.2025 zum Download hier!

Nachdem die Staatsregierung zu einem „Adventskonzert des Bayerischen Ministerpräsidenten“ für die Mitglieder der Staatsregierung, Vertreterinnen und Vertreter aus Kultur, Gesellschaft, Sport und Medien sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger am 15.12.2025 in der Münchner Residenz eigenladen hat, ergeben sich folgende Fragen.

 

Antwort der Staatskanzlei vom 13.01.2026

1.a) Auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Kosten für das „Adventskonzert des Ministerpräsidenten“ am 15.12.2025 in der Münchner
Residenz?
1.b) Kosten in welcher Höhe sind dabei aus dem Staatshaushalt zu tragen?
1.c) Aus welchen Haushaltstiteln werden die Ausgaben geleistet?
2.a) In welcher Höhe sind darin Ausgaben jeweils für Gagen, Einladungen und sachliche Veranstaltungskosten enthalten?
2.b) Inwieweit sind externe Finanzierungsbeiträge wie z. B. Sponsoring vorgesehen?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 a bis 2 b gemeinsam beantwortet.
Zum Stichtag 10. Dezember 2025 sind keine Kosten angefallen. Sponsoring erfolgt nicht.

3.a) Wie begründet die Staatsregierung diese Ausgaben?
3.b) Welche Aufgaben nach Art. 6 Bayerische Haushaltsordnung werden damit erfüllt?Die Fragen 3 a und 3 b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Mit der Einladung zur Veranstaltung unter der Anwesenheit der Mitglieder der Staatsregierung wird das große soziale Engagement von Bürgerinnen und Bürgern aus allen Landesteilen gewürdigt. Das Adventskonzert ist ein Zeichen der Wertschätzung und trägt zur Stärkung des gesellschaftlichen Miteinanders bei.

4.a) Nach welchen Kriterien wurden die geladenen Gäste ausgewählt?
4.b) Wer hat die geladenen Gäste ausgewählt?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 a und 4 b gemeinsam beantwortet.
Neben Abgeordneten aller im Landtag vertretenen Parteien und weiteren Repräsentanten von Staat, Kirchen und Gesellschaft wurden ehrenamtlich engagierte Personen aus ganz Bayern von den Ressorts für ihre jeweiligen Geschäftsbereiche vorgeschlagen.

5. Wie rechtfertigt die Staatsregierung diese Ausgaben angesichts anstehender Kürzungen im Staatshaushalt für Familien, Pflegebedürftige
und den gesamten öffentlichen Dienst?
Siehe Antwort zu Fragen 3 a und 3 b.