Anfrage zum Plenum: Veröffentlichung des hydrologischen Gutachtens zur Ortsumfahrung Oberkotzau

Meine Anfrage zum Plenum vom 30.06.2025:
In Bezug auf die im Oktober 2024 begonnenen Bauarbeiten zur Ortsumfahrung Oberkotzau frage ich die Staatsregierung, welche konkreten Ergebnisse das aktuelle hydrologische Gutachten im Hinblick auf die Auswirkungen der Ortsumfahrung Oberkotzau auf Grundwasser, Trinkwasserschutz und lokale Gewässer enthält, aus welchen Gründen der Bürgerinitiative Oberkotzau die Einsicht in das hydrologische Gutachten zur geplanten Ortsumfahrung verweigert wurde und warum wurde mit den Bauarbeiten zur Ortsumfahrung Oberkotzau begonnen, bevor die Ergebnisse des hydrologischen Gutachtens veröffentlicht und öffentlich diskutiert wurden?

Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
Zur Beurteilung der Grundwasserverhältnisse wurde entsprechend der Maßgabe im Planfeststellungsbeschluss ein hydrogeologisches Gutachten erstellt. Darin werden die Boden- und Grundwasserverhältnisse beschrieben und bewertet, um mögliche Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Grundwasser zu beurteilen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen zu empfehlen. Das Gutachten wurde im November 2024 an das Wasserwirtschaftsamt und das Landratsamt übergeben und so die
Maßgabe des Planfeststellungsbeschlusses erfüllt. Dem federführenden Staatlichen Bauamt Bayreuth liegt keine Anfrage einer Bürgerinitiative vor. Nachdem die Maßgabe des Planfeststellungsbeschlusses und alle Voraussetzungen erfüllt waren sowie unanfechtbares Baurecht vorlag, konnte die Baumaßnahme begonnen werden.

Die Anfrage zum Download gibt’s hier.