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1.1 Welche Ermittlungsverfahren laufen derzeit in Bayern gegen Verantwortliche oder Gesellschaften der Signa-Unternehmensgruppe (bitte aufschlüsseln nach zuständiger Staatsanwaltschaft, Tatvorwurf und Stand des Verfahrens)?
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft München I werden dort Ermittlungen gegen mehrere Verantwortliche aus der Signa-Unternehmensgruppe, darunter neben Geschäftsführern von Projektgesellschaften zur Entwicklung von Immobilien in München (im Folgenden: Projektgesellschaften) auch der mutmaßliche faktische Geschäftsführer ……… und der Finanzchef der Unternehmensgruppe ………, geführt. Gegenstand der Ermittlungen ist zum einen der Tatvorwurf der Untreue zum Nachteil einer Projektgesellschaft im Zusammenhang mit der Weiterleitung einer dort eingehenden Zahlung in Höhe von 120 Mio. Euro an eine weitere Gesellschaft aus der Signa-Unternehmensgruppe in Wien (S.P.S. AG). Zum anderen ermittelt die Staatsanwaltschaft München I wegen Betrugs zum Nachteil einer Fondsgesellschaft aus Saudi-Arabien durch Vorspiegeln der zweckgebundenen Verwendung von 113 Mio. Euro für ein Immobilienprojekt einer weiteren Projektgesellschaft, während das Geld tatsächlich ebenfalls an die S.P.S. AG in Wien ausgeleitet wurde. Darüber hinaus prüft die Staatsanwaltschaft München I den Tatvorwurf des Betrugs zum Nachteil einer außerbayerischen Landesbank im Rahmen eines Darlehensvertrags mit einer Projektgesellschaft. Ein weiterer (untergeordneter) Tatvorwurf richtet sich gegen den Geschäftsführer
einer Projektgesellschaft wegen Betrugs zum Nachteil eines Catering-Unternehmens durch Auftragserteilung trotz fehlender Zahlungsfähigkeit (Schaden: ca. 12.600 Euro).
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I dauern an. Bei den weiteren bayerischen Staatsanwaltschaften werden nach Auskunft der drei Generalstaatsanwälte keine Ermittlungen im Sinne der Fragestellung geführt.
1.2 Wie viele Beamtinnen und Beamte (bitte in Vollzeitäquivalenten angeben sowie Einsatzbereich) sind derzeit in Bayern mit Ermittlungen im Zusammenhang mit der Signa-Unternehmensgruppe betraut?
Weder bei der Bayerischen Polizei noch bei den Staatsanwaltschaften erfolgt eine statistische Erfassung dahin gehend, wie viele Vollzeitäquivalente mit einem bestimmten Sachverhalt befasst sind.
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft München I werden dort die Ermittlungen derzeit durch einen Staatsanwalt als Gruppenleiter und einen Staatsanwalt (jeweils 1,0 AKA) geführt. Beide bearbeiten mit einem erheblichen Anteil ihrer Arbeitskraft die Sachverhalte im Sinne der Fragestellung.
1.3 Inwiefern arbeiten bayerische Behörden mit Behörden anderer Bundesländer, des Bundes oder Österreichs im Rahmen der Ermittlungen zusammen?
Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I steht diese in Kontakt insbesondere mit den Staatsanwaltschaften in Berlin, Frankfurt am Main, Bochum, Düsseldorf und Wien.
2.1 Welche Ermittlungen oder Durchsuchungen wurden bei Signa-Gesellschaften oder involvierten Personen in Bayern bisher durchgeführt (bitte konkrete Daten und Orte der Durchsuchungen angeben)?
Am 17. September 2024 hat die Staatsanwaltschaft München I Durchsuchungsbeschlüsse für insgesamt 14 Objekte in München und in anderen Bundesländern vollzogen. Diese betrafen Beschuldigte und Dritte. Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I können weiter gehende Informationen hierzu derzeit nicht erteilt werden, um den Untersuchungszweck nicht zu gefährden.
2.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über mögliche Vermögenstransaktionen ins Ausland bei Gesellschaften der Signa-Unternehmensgruppe oder involvierter Personen?
Die in der Antwort zu Frage 1.1 genannten Weiterleitungen von Geldern an die S.P.S. AG erfolgten nach Österreich.
2.3 In welcher Höhe wurden Vermögenswerte von Gesellschaften oder Verantwortlichen der Signa-Unternehmensgruppe in Bayern eingefroren?
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft München I sind Maßnahmen zur Vermögenssicherung ein Gegenstand der dortigen Prüfungen, auch mit Blick auf die jeweils vorhandenen Vermögenswerte und angeordnete Insolvenzverwaltungen.
3.1 Welche Kosten und sonstigen finanziellen Einbußen sind bei den Fonds der Bayerischen Versorgungskammer seit der Bekanntgabe der Insolvenz der Signa-Holding im November 2023 entstanden (bitte unter Berücksichtigung von Rückstellungen, Wertberichtigungen, Verlusten, Abschreibungen, Rechtskosten etc.)?
Nach Auskunft der Bayerischen Versorgungskammer gegenüber dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sind nach heutigem Stand weder bei den Fonds noch bei den Finanzierungen mit der Signa-Unternehmensgruppe, an denen die Versorgungsanstalten beteiligt sind, Wertberichtigungen, Verluste oder Abschreibungen zu erwarten. Soweit im Zusammenhang mit den Darlehen Rechtsberatungskosten entstanden sind, wurden diese regelmäßig durch die jeweiligen Darlehensnehmer ersetzt. Rückstellungen wurden dennoch gebildet. Für das Jahresende 2024 betragen diese für alle beteiligten Versorgungsanstalten insgesamt noch 500.000 Euro.
4.1 Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Übertragung der Rechte an der Alten Akademie München an neue Investoren?
4.2 Wann erwartet die Staatsregierung eine Weiterführung des Projekts, insbesondere die Wiederaufnahme der Bauarbeiten?
4.3 In welchem rechtlichen Rahmen, insbesondere im Hinblick auf den Erbbaurechtsvertrag, wird das Projekt weitergeführt?
5.1 Sind bei der Fortführung der Baumaßnahme Alte Akademie Änderungen an den bestehenden Bauplänen vorgesehen?
5.2 Wenn ja, welche?
5.3 Inwieweit werden ggf. neue Baugenehmigungen für die geplanten Änderungen notwendig?
Die Fragen 4.1 bis 5.3 werden aufgrund Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Das Insolvenzverfahren ist nach Kenntnisstand der Staatsregierung noch nicht abgeschlossen. Die für die Abwicklung des Erbbaurechtsvertrags zuständige Immobilien Freistaat Bayern ist eingebunden, um hierbei die gesetzlichen und sich aus dem Erbbaurechtsvertrag ergebenden Rechte des Freistaates zu wahren. Weiter gehende Auskünfte sind zum Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartnerin nicht möglich