Hier finden Sie meine Anfrage zum Download: AzP_Sicherung des Unternehmensstandorts von Rosenthal.
Vor dem Hintergrund der angekündigten Stellenstreichung beim Porzellanhersteller Rosenthal in Selb und Speichersdorf frage ich die Staatsregierung, welche konkreten Maßnahmen hat sie eingeleitet, um den Unternehmensstandort von Rosenthal in Bayern zu sichern und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten, welche Gespräche haben seit Bekanntwerden der wirtschaftlichen Schwierigkeiten zwischen der Staatsregierung und der Unternehmensführung von Rosenthal stattgefunden (bitte Daten, Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Gesprächsinhalte angeben) und welche spezifischen Förderprogramme oder Unterstützungsleistungen stehen zur Verfügung, um Investitionen zur Modernisierung der Werke zu ermöglichen?
Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat:
Die Staatsregierung hat unmittelbar nach Bekanntwerden gehandelt. Bereits am 15.10.2024 fand ein Gespräch zur Zukunft der Firma Rosenthal mit dem Geschäftsführer von Rosenthal, Herrn Gianluca Colonna, weiteren Unternehmensmitarbeitern sowie Vertretern des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi), der Regierung von Oberfranken und des StMFH – unter Leitung
des Staatssekretärs Martin Schöffel – statt. Seitens des StMWi wurden die Unterstützungsmöglichkeiten für einen Erhalt des Unternehmens umfassend dargestellt, einschließlich der Förderinstrumente der LfA Förderbank Bayern. In einem nächsten Schritt sollte ein Beratungsgespräch zu Finanzierungsthemen erfolgen, dieses Angebot wurde bisher noch nicht vom Unternehmen nachgefragt. Um das weitere
Vorgehen zu besprechen, findet am 06.12.2024 unter Leitung von Staatsminister Hubert Aiwanger ein Gespräch mit der Geschäftsleitung und weiteren Unternehmensvertretern auf dem Werksgelände Speichersdorf statt.
Die Regierung von Oberfranken steht im engen Austausch mit dem Unternehmen, um einen möglichen Förderantrag im Bereich der Bayerischen Regionalförderung auf den Weg zu bringen. Grundlegende Informationen zu Investitionsfördermöglichkeiten im Rahmen der Regionalförderung bietet die Homepage des StMWi. Das EU-Beihilferecht schränkt die Fördermöglichkeiten für Investitionen bei großen
Unternehmen, wie im Fall Rosenthal, i. d. R. sehr stark ein. Förderfähig sind nach
1 unter: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/Auszug aus
Drucksache 19/4310 Nr. 2.4.2 GRW-Koordinierungsrahmen (GRW-KR) die Neuerrichtung einer Be-
triebsstätte, eine starke Diversifizierung der Produkte und die Übernahme von still-
gelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätten.
Sogenannte Transformationsvorhaben (besonders umweltfreundliche Investitionen, die zur klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beitragen) können gemäß Nr. 2.4.3.1-3 GRW-KR gefördert werden.
Kommt eine GRW-Förderung für Teile der Investitionen nicht in Frage, ist jedoch für selbstständig abgrenzbare Investitionskostenblöcke und im Fall einer nachweisbaren Standortgefährdung eine Förderung auf Basis der De-minimis-Verordnung (begrenzt auf max. 300.000 Euro für den Gesamtkonzern über drei Jahre) denkbar.