Meine Anfrage vom 10.10.2024 finden Sie hier: Schritliche Anfrage: Gründung dreier deutsch-tschechischer Schulen im bayerischen Grenzgebiet
1.1 Soll es sich bei den deutsch-tschechischen Schulen um eine Grund-,Mittel-, Real- oder Berufsschule oder um ein Gymnasium handeln (bitte Schulform nach Regierungsbezirk aufschlüsseln)?
1.2 Falls es sich um Gymnasien handeln soll, orientieren sich diese an den Erfahrungen in Sachsen (Friedrich-Schiller-Gymnasium Pirna) und sehen z. B. ein Internat für tschechische Schülerinnen und Schüler vor?
1.3 Liegt dem Vorhaben bereits ein umfassender Bildungsplan zugrundeund, falls ja, mit welchen Schwerpunkten?
Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden wegen des Gesamtzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Ein bilinguales bayerisch-tschechisches Profil soll an folgenden Schulen erarbeitet werden: Staatliche Realschule Wunsiedel (Oberfranken), Staatliche Realschule Vohenstrauß (Oberpfalz), Staatliche Realschule für Knaben Waldsassen (Oberpfalz), Ortenburg-Gymnasium Oberviechtach (Oberpfalz), Joseph-von-Fraunhofer-Gymnasium Cham (Oberpfalz), Mittelschule Hauzenberg (Niederbayern). Lehrpläne für den Unterricht im Fach Tschechisch liegen im Bereich der Realschule
und des Gymnasiums vor. Bezüglich der konkreten pädagogischen Umsetzung wird auf die laufenden Planungen und noch notwendigen Abstimmungen verwiesen.
2.1 An welchen Strukturen knüpft das Vorhaben an?
2.2 Welche Strukturen gibt es bereits?
2.3 Gibt es hierzu bereits konkrete Schritte und, falls ja, welche?
Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden wegen des Gesamtzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In Bayern bestehen bereits bewährte Konzepte für den fremdsprachlichen Unterricht im Fach Tschechisch sowie für bilingualen Unterricht: Mittelschulen können Tschechisch als Arbeitsgemeinschaft anbieten. Im Bereich der Realschule ist Tschechisch bereits als Wahlpflichtfach oder (qualifiziertes) Wahlfach an mehreren Schulstandorten im grenznahen Bereich eingerichtet. Unterricht in der tschechischen Sprache wird z. T. schon seit vielen Jahren erteilt; es existieren seit einigen Jahren Talentklassen mit der Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an der durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) zentral gestellten Abschlussprüfung (als fünftes Prüfungs-
fach) am Ende der 10. Jahrgangsstufe. Im Bereich des Gymnasiums besteht die Möglichkeit, Tschechisch als Wahlfach und Wahlpflichtfach (spät beginnende Fremdsprache) anzubieten. Tschechisch als spät beginnende Fremdsprache mit Möglichkeit zur mündlichen Abiturprüfung wird in Bayern bereits an einem oberbayerischen Gymnasium angeboten. Des Weiteren besteht
ein Pilotprojekt für das Angebot von Wahlunterricht Tschechisch als digital gestützter Unterricht an einem Gymnasium in der Oberpfalz. An mehreren Realschulen und Gymnasien, aber auch darüber hinaus und schul- bzw. schulartübergreifend ist eine Teilnahme an der tschechischen Zertifizierungsprüfung der Karlsuniversität Prag nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) möglich. An Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien bestehen im Grenzraum bewährte Modelle für projektbezogene grenzüberschreitende Schülerbegegnungen und Austauschmaßnahmen. Derzeit finden im Rahmen der Planungsarbeiten vorbereitende Gespräche mit Schulen und Schulaufsicht statt, um Möglichkeiten der pädagogischen Umsetzung sowie die Nachfrage durch die Schülerinnen und Schüler auszuloten.
3.1 Mit welchen Partnern in Bayern und in der Tschechischen Republik wird bereits bzw. voraussichtlich zusammengearbeitet, z. B. beim Aufbau bilingualer/gemeinsamer Strukturen, beim Erstellen eines Konzepts, beim Erstellen der Lehrpläne oder der Abiturprüfungen?
3.2 Existiert bereits eine bilaterale Kooperationsvereinbarung?
3.3 Falls ja, mit welchen Partnern und mit welchen Schwerpunkten?
Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden wegen des Gesamtzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Staatsministerium für Unterricht und
Kultus und dem Tschechischen Bildungsministerium zur Teilnahme an der tschechischen Zertifizierungsprüfung der Karlsuniversität Prag nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen besteht seit 2011. Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) verfügt für den Bereich des Gymnasiums über Expertise bei der Erstellung von Konzepten für bilingualen Unter-
richt, Unterricht in der Fremdsprache Tschechisch sowie der Erstellung von Lehrplänen. Darüber hinaus bestehen bewährte Schulpartnerschaften zwischen tschechischen und bayerischen Schulen. Diese können durch das Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch Tandem (unter Trägerschaft des Bayerischen Jugendrings – BJR), den Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds oder die Stiftung Jugendaustausch Bayern unterstützt und gefördert werden. Darüber hinaus bestehen Kontakte der Schulaufsicht zu tschechischen Partnern. Im
Bereich der Realschulen liegt die Hauptverantwortung hierfür bei der Dienststelle der Ministerialbeauftragten für die Realschulen in der Oberpfalz. Vernetzung und Aus-
tausch finden u. a. statt mit: Stiftung Jugendaustausch Bayern, TANDEM Jugendaustauschzentrum, EUREGIO EGRENSIS, Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds, Bohemicum-Center for Czech Studies der Universität Regensburg.
4.1 Wie vielen tschechischen Lehrkräften wurde eine Anerkennung ihres Berufsabschlusses erteilt?
4.2 Wie viele erhielten eine Lehramtsbefähigung?
Die Fragen 4.1 und 4.2 werden wegen des Gesamtzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Zahlen zu den Fragen 4.1 und 4.2 werden folgend tabellarisch in zwei verschiedenen Spalten abgebildet, umfassen jedoch nur einen Sachverhalt: die vollständige Berufsanerkennung, die gemäß Art. 7 Abs. 4 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) eine Befähigung für eines der sechs Lehrämter umfasst. Aus diesem Grund sind die Zahlen zu Frage 4.1 und 4.2 gleichlautend.
Dem Referenzjahr aus Frage 4.3 folgend, wurde das Jahr 2020 als Beginn der statistischen Auswertung zu den Fragen 4.1 und 4.2 festgesetzt.

4.3 Wie viele Lehrkräfte nahmen seit 2020 (bitte nach Jahren aufschlüsseln) bzw. nehmen an einem Anpassungslehrgang teil?

5.1 Wie werden entsprechende Lehrkräfte für den bilingualen Unterricht akquiriert?
5.3 Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Staatsregierung, um den Bedarf an Lehrkräften für die drei bilingualen Schulen sicherzustellen?
Die Fragen 5.1 und 5.3 werden wegen des Gesamtzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die ggf. notwendige Ausstattung der Schulen mit Personal wird derzeit geprüft.
5.2 Wie werden die Tschechisch-Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung tariflich eingestuft?
Die Einstellung in den bayerischen staatlichen Schuldienst erfolgt nach dem Leistungsprinzip, d. h. ausschließlich anhand der Gesamtprüfungsnote der Bewerberinnen und Bewerber, zu denen auch Lehrkräfte mit einer in Bayern als Lehramtsbefähigung anerkannten Lehrerberufsqualifikation aus der Tschechischen Republik gehören. Besoldung gemäß Bayerischem Besoldungsgesetz (BayBesG, Anlage 1 Besoldungsordnung A) gilt ebenso für Lehrkräfte mit einer in Bayern als Lehramtsbefähigung anerkannten Lehrerberufsqualifikation aus der Tschechischen Republik, wenn diese in
den staatlichen Schuldienst eingestellt werden.
6.1 Für wie viele Schülerinnen und Schüler sind die Schulen jeweils geplant (bitte nach Regierungsbezirk aufschlüsseln)?
6.2 Inwiefern ist davon auszugehen, dass eine entsprechende Nachfragebesteht?
6.3 Hat die Staatsregierung hierzu Daten erhoben und, falls ja, mit welchen Ergebnissen?
Die Fragen 6.1 bis 6.3 werden wegen des Gesamtzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Für eine passgenaue konzeptionelle Vorbereitung der Vorhaben finden an den geplanten Schulstandorten Abstimmungen statt, die noch nicht abgeschlossen sind. Strategien
zur Steigerung der Nachfrage seitens der Schülerinnen und Schüler sind in Planung.
7.1 Wie viele Lehramtsstudierende, die ein Drittfach Tschechisch gewählt haben, waren bzw. sind an einer bayerischen Universität immatrikuliert (bitte nach Schulform aufschlüsseln)?
Im Wintersemester 2023/2024 waren in Bayern insgesamt acht Lehramtsstudierende mit Tschechisch als Drittfach eingeschrieben, davon fünf für das Lehramt an Gymnasien und drei für das Lehramt an Realschulen.
7.2 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die Anzahl von Lehramtsstudierenden mit einem Drittfach Tschechisch an den bayerischen Universitäten zu erhöhen, um den Bedarf langfristig sicherzustellen?
Der aktuelle Bedarf an Lehrkräften im Fach Tschechisch ist gedeckt.
7.3 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um bereits ab der Kita eine bilinguale Sprachenkontinuität herzustellen?
Sprachliche Bildung und Förderung sind als verbindliche Bildungs- und Erziehungsziele in § 5 Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) geregelt. Eine ausführliche Norminterpretation bietet der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan. Mehrsprachigkeit wird dabei als Ressource verstanden. Je früher der Spracherwerb beginnt, desto stärker kann sich die erworbene Fremdsprache bereits im jungen Alter festigen und das Erlernen der Sprache zu einem vertieften interkulturellen Verständnis beitragen. Der Freistaat Bayern fördert das enge Miteinander von deutschen und tschechischen Kindern in Kindertageseinrichtungen, soweit hier Bedarf besteht. So erhalten Träger von Kindertageseinrichtungen für Kinder nichtdeutschsprachiger Herkunft eine um 30 Prozent erhöhte Förderung im Vergleich zu einem Kind deutschsprachiger Herkunft (Gewichtungsfaktor 1,3 für Kinder mit Migrationshintergrund). Damit wird die Kindertageseinrichtung beim höheren Betreuungsbedarf unterstützt. Zusätzlich gibt es Projekte, die Kindertageseinrichtungen bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, beim Erwerb der Nachbarsprache und beim deutsch-tschechischen Fachkräfteaustausch unterstützen. Mit Unterstützung des staatlich geförderten Koordinierungszentrums „Tandem“ wird durch das Projekt „Tausch mit mir“ seit 2012
der Fachkräfteaustausch im Vorschulbereich zwischen Bayern und Tschechien aus Mitteln des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) gefördert. Ferner wird mit dem Förderprogramm „Von klein auf“ die Begegnung von Kindern bis sechs Jahre in Vorschuleinrichtungen und deren tschechischen Partnern unterstützt. Auch in diesem Kontext kommt es zu einem fachlichen Austausch der deutschen und tschechischen Pädagoginnen und Pädagogen sowie zu einem gegenseitigen Kennenlernen der Nachbarsprache.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Kindertagesbetreuung um eine Aufgabe der Kommune im eigenen Wirkungskreis handelt. Die Träger entscheiden aufgrund der Trägerautonomie in eigener Zuständigkeit, ob und ggf. welchen pädagogischen Schwerpunkt (z. B. Sprache, Bewegung) sie konzeptionell in ihrer Kindertageseinrichtung festlegen. Aus diesem Grund ist es Aufgabe der Kommunen vor Ort, zweisprachige Kindertageseinrichtungen im grenznahen Gebiet zu Tschechien aufzubauen und konzeptionell umsetzen.
8.1 Gibt es bereits Unterrichtsmaterialen für die drei bilingualen Schulen?
8.2 Falls nein, in welchem Umfang sollen Unterrichtsmaterialien entwickelt werden?
8.3 Welche tschechischen Kooperationspartnerinnen und -partner gibt es hierzu?
Die Fragen 8.1 bis 8.3 werden wegen des Gesamtzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Material für den Einsatz im Unterricht liegt vor, da Tschechisch in Bayern bereits erfolgreich als Wahlfach und Wahlpflichtfach an Realschulen und Gymnasien unterrichtet wird. Vorbereitungen für eine Ausweitung des vorhandenen Materials finden bereits statt und sind in Planung. Hierzu ist auch eine Zusammenarbeit mit tschechischen Partnern geplant.